LKW TÜV und SP abgelaufen - Strafe für Fahrer möglich?

4 Antworten

Es werden beide belangt, sowohl der Halter als auch der Fahrer. Schließlich hat der Fahrer vor Fahrtantritt zu prüfen, dass sein Fahrzeug verkehrstauglich ist. Die Bußgelder dindest du hier: https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/

Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt: Verwarngeld 40 Euro, Bußgeld: -

Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Ein Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bussgeld von 60 €.

Die Strafen sind für Fahrer und Halter, kann ich Dir aus Erfahrung meiner Kunden sagen. Wenn der Lkw die HU Fälligkeit AUG 14 hat, dann ist die entsprechende SP dazu FEB 14(wenn abgelaufen) oder FEB 15 wenn im Februar bestanden. Bei auflieger entsprechen dann HU im FEB 14 und SP im AUG 14. Die Frsit der SP liegt bei Nutzfahrzeugen über 7,5t und anhängern über 10,5t immer 6 Monate später als die HU. Du kannst aber auf das SP Schild sehen, da klebt eine Marke drauf, der Zeiger weist auf den Monat hin, die Jahreszahl ist auf der SP-Marke aufgedruckt. 2014 wäre blau 2015 gelb und 2017 (wenn es ein Neufahrzeug wäre) braun.

Wenn die SP nicht gemacht wurde, dann ist jetzt eine HU in Verbindung mit einer SP fällig, eine sogenannte "HU Plus". Die ist nicht nur teurer, sondern hat auch den Nachteil, daß es dabei KEINE "geringen Mängel" gibt. Ein Mangel, der bei einer normalen HU ein "GM" ist, fürt bei eine HU Plus sofort zum Verweigern der Plakette. Das Fahrzeug muss also mängelfrei sein.

Das ist vom Gesetzgeber bewusst gewollt, weil die Statistik gezeigt hat, dass die Halter, die Ihre Fahrzeug nicht zur SP vorführen i.d.R. einen so maroden Fuhrpark haben und zu dem Kundenkreis gehören, die die geringen Mängel auch nicht behebt. Also wird mit der HU Plus "aufgeräumt " und der Halter ist dazu verpflichtet, die Karre in Ordnung zu bringen.

Die einzige Chance, die Du hast um ein Bußgeld zu vermeiden ist die, daß Du bei der Polizei um "Amtshilfe bittest", das ist KEINE Selbstanzeige, bei der würdes Du ja die rdnungswidrigkeit zugeben. Hier wirst Du ja gezwungen ein techn. nicht in Ordnungs befindliches FAhrzeug im Strassenverkehr zu bewegen. Bei der Bitte um Amtshilfe, wird das Fahrzeug kontrolliert und die Owi - Anzeige geht nur an den Halter.

Nachteil, wenn Dein Chef nicht blöd ist, kennt er sich aus und weiß dadurch, dass Du nichts belangt wirst, daß Du die Polizei um Amtshilfe gebeten hast.

Ich würde allerdings so verfahren, wenn der alte Dich feuert, war die Firma eh nix.

Ich bin selbst Berufskraftfahrer und das mit der HU Plus wusste ich auch noch nicht. Für deine Antwort hast du den Stern verdient. Perfekt.