30 cent Regelung privater PKW - wie funktioniert das?

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Wenn das Auto im Privatvermögen bleibt und Du nur die geschäftlichen Fahrten mit der Kilometerpauschale als Betriebsausgaben geltend machen willst, reicht die Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten aus.

Ein lückenloses Fahrtenbuch ist im umgekehrten Fall nötig, wenn das Fahrzeug im Betriebsvermögen ist und die privaten Fahrten nicht nach der 1%-Regelung ermittelt werden sollen.

Wenn Du mehr als 10 % privat fährst, dann solltest Du es so belassen und die Kilometerpauschale abrechnen.

du meinst, ob du die 30 Cent/km steuerlich geltend machen kannst ?
geht nur dann, wenn dur die Tankbelege nicht steuerlich abrechnest, auch nicht die MwSt daraus.

Da ich das Auto ja auch privat nutze dachte ich das ich Tankbelege sowieso nicht steuerlich abrechnen kann. Deshalb ja die 30 cent Regelung, wenn auch mit dem Aufwand des Fahrtenbuches.... Die 30 cent kann ich doch dann pro geschäftlich gefahrenen km als ausgabe absetzten wenn hier auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann, oder doch????

Ach, ich merk  schon, dass ich mich mit dem Thema erst mal richtig befassen muss, vielleicht habt ihr ja noch Infos für mich???