7 Fragen zum Führen eines Fahrtenbuches

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wenn du zum Büro fährst gilt dies nicht als Geschäftsfahrt! Du kannst diese Fahrten jetzt zwar wieder als Fahrten zum, Arbeitsplatz absetzen, aber halt nicht voll, sondern nur die halbe Strecke. Kundenfahrten kannst du komplett absetzen. Kommt aber auch immer drauf an, was für eine Regelung du benutzt (1%, usw.)Nur wenn du zu einem Kunden fährst. Du mußt die kompletten Kilometer eintragen du du hin und zurück gefahren bist (das geht in einer Zeile). Was später beim Finanzamt angrechnet wird ist ja eine andere Frage. Wenn du zu einem Kunden fährst, sollte der Namenlicht aufgeführt sein. Wenn du mehrere Kunden anfährst kannst du die auch zusammenfassen, wenn alle Namen aufgeführt sind und es eindeutig z.B durch andere aufzeichnungen belegbar ist, wer die Personen sind und wo sie wohnen. Wenn du nichts selbständig bist, gelten sowieso andere Regeln, als wenn es ein geschäftsfahrzeug ist.

Über das richtige Vorstehende hinaus sammelst Du alle Belege, Tankbelege, Werkstattrechnungen etc. und lieferst die einmal im Monat beim AG ab. Handelt es sich um einen privateigenen Pkw, behälst Du die Belege selber. Am Jahresende werden die diestlich gefahrenden Kilometer ins Verhältnis zu den privat gefahrenen gesetzt. Die anteilige Abschreibung für die Anschaffungskosten des Fahrzeuges rechnest du noch hinzu. Der Betrag, der dann als Ergebnis herauskommt, ist das, was Du dann als Aufwand bei der Lohnsteuererklärung steuerlich geltend machen kannst. Der andere Teil bleibt Dein Privatvergnügen.

In diesem Video habe ich die Antworten auf meine Fragen gefunden. Es ist verständlich erklärt und enthält alle wichtigen Infos, um ein Fahrtenbuch richtig zu führen.

Da ich schon mehrerer Finanzprüfer vom Finanzamt im Hause hatte kann ich dir nur sagen, das das Fahrtenbuch peinlichst genau geführter werden muß. Sämtilche Fahrten müssen einegtragen werden. Auch wenn mehrere Kunden auf einer Fahrstecke liegen ist die genaue Angaben jeder Fahrstecke erforderlich. Die Finanzprüfer überprüfen die einzelnen Entfernungen zu und zwischen den den einzelnen Kunden mit einem Routenplaner. Wenn Differenzen gößer 2 Kilometer auftreten, kann das Fahrtenbuch nicht anerkannt werden (liegt aber im ermessen der Prüfers.)Die genaue Adressangabe wie Postleitzahl und Strasse sehe ich als zwinmgens erforderlich an, da bei der Prüfung meiner Fahrtenbücher der Finanzprüfer Namesgleiche Ort interpretiert hatte, wodurch sich dann kürzere Fahrstecken ergaben, als Sie tatsächlich waren bzw ich eingetragen hatte. Wenn die gefahrene Strecke nicht die direkt kürzseste Stecke ist, so sollte auf jedenfall die geänderte Stecke eingetragen werden, zB. Umleitung wegen Bausteller (Unfall etc.) mit Angabe zB. gefahren A1, A2, A3 usw. damit der Prüfer dieses bei der Prüfung der Entfernung berücksichtigen kann. Die Prüfer hatten mit zB. eine Stecke zum Kunden mit 245km ermittelt, die fast nur über Landstrasse ging, und ich dann ca. 3,5 Stunden benötigt hätte. Da ich jedoch immer die schnellste Strecke nehme, also Autobahn und diese dann 38km länger war wurden das Fahrtenbuch nicht anerkannt. Auch der Benzinverbrauch des Fahrzeug wurde an Hand des Verbrauchsdurchschnittwertes des Fahrzeughersteller mit meinen Tatsächlichen Verbrauch verglichen, Dabei lag mein tätsächlicher Benzinvberbrauch im Durchschnitt um ca. 2-3 Liter höher. Dadurch wurde seitens der Prüfer interpretiert, das das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäss geführt wurde. Wenn viele Autobahnfahrten gefahren werden liegt der Durchschnittswert doch höher als die Werksangabe oder??

Zum Schluß kann ich nur sagen, ein Fahrtenbuch zu führen ist Glücksache und hängt vom Prüfer bzw. Finanzamt ab. Ich haben das Fahrzeug im nachhinein immer mit der 1% Regelung versteuen müssen so das insgesamt für 8 Jahre eine saftige Steuernachzahlung im 5-stelligen Bereich ergab.