Firmenwagen wird demnächst verkauft wird, was passiert mit dem Fahrtenbuch?
Ich bin hier seit 1 Monat angestellt und mir ist aufgefallen, dass meine Vorgänger das Fahrtenbuch nicht vollständig befüllt haben. So wie das Fahrtenbuch aussieht, müsste es komplett neu geschrieben werden, zumindestens ab 2014. Das Fahrzeug ist/war nicht personengebunden, sondern wurde von allen Angestellten genutzt (unfallfrei). Nun soll dieser verkauft werden. Was passiert mit dem Fahrtenbuch, muss es übergeben werden, kann es vernichtet werden (da kein Unfallfahrzeug)? Ich habe leider bisher keine eindeutige Antwort einholen können. Ich möchte nur vermeiden, dass ich das Buch ab 2014 neu schreibe und es nach dem Autoverkauf dann keine Rolle mehr spielt (z.B. beim Finanzamt bzw. einer Prüfung).
12 Antworten
Für das was vor dir mit dem Fahrtenbuch passiert ist, bist du nicht verantwortlich. Lege es der Buchhaltung vor und verlange ein neues Fahrtenbuch für dich. Wenn das Auto verkauft wird hat der Käufer mit dem Fahrtenbuch nichts am Hut. Es kommt dann ebenfalls in die Buchhaltung.
Hallo!
- Das Fahrtenbuch hat für den Verkauf des Fahrzeugs keine unmittelbare Bedeutung. Es belegt nur für den Käufer die gefahrenen Kilometer.
- Bedeutung hat es für die Buchhaltung und die Finanz, da das Fahrzeug ja betrieblich genutzt wird/wurde. Das heisst, es muss in der Firma verbleiben und archiviert werden.
Ob die Führung des Fahrtenbuches jetzt akkurat korrekt war oder nicht, ist eine 12er Frage. Ich sage es einmal so: Wenn am Ende der betrieblichen Nutzungsdauer die Kilometer am Tacho mit den Kilometern im Fahrtenbuch übereinstimmen, dann ist das OK. Steht ja dann so auch im Kaufvertrag.
Es sollten halt keine groben Schnitzer enthalten sein, da die Finanz auch nicht dumm ist und sofort Stichproben macht bei einer Bilanzprüfung. Ein einfach zu überprüfender Punkt sind die Serviceaufenthalte des Fahrzeugs, da die Kilometerstände immer auf der Rechnung vermerkt werden. Dies sollte auf alle Fälle mit dem Fahrtenbuch übereinstimmen.
Eine gern gemachte Querprüfung sind auch die gesammelten Benzinrechnungen (Treibstoffkosten) in Relation zu den gefahrenen Gesamtkilometern.
- Sollte es stärkere Ungereimtheiten im Fahrtenbuch geben, dann würde ich das an deiner Stelle sofort mit der Geschäftsleitung besprechen (eine Aktennotiz darüber machen) und wie es zu bereinigen ist. Machst du das nämlich nicht, hast du am Ende den schwarzen Peter.
- Muss das Fahrtenbuch zB neu geschrieben werden, so würde ich mir das ausbedingen, dass dies in der Firmenzeit passiert und zB nicht zu Hause, nach dem Motto: " ... na, das haben Sie doch gleich erledigt!"
LG Bernd
Nur als Anmerkung noch, dass kein Missverständniss aufkommt: Ein Fahrtenbuch darf natürlich niemals neu geschrieben werden! Alles klar ...
LG Bernd
eigentlich ist das Fahrtenbuch eine interne Angelegenheit. wichtig beim verkauf sind nur die relvanten unterlagen betr. pflege, Reparaturen usw.
den km-stand kann der Käufer am zähler ersehen. wie diese zustande gekommen sind, geht ihn nix an.
mach dir nicht die arbeit, das buch für ein jahr abzuschreiben - löblich, aber völlig sinnfrei
lg :)
das hat doch mit dem Fahrtenbuch nix zu tun - zumindest nicht, wenn alles legal läuft (und davon bin ich bei der Beantwortung ausgegangen) private Kfz-halter führen auch kein fahrtenbuch
Auch da liegst du falsch: Richtig wäre zu schreiben nicht alle, oder nicht viele, aber immerhin eine große Anzahl von Privaten führen es, aus unterschiedlichen Gründen.
private Kfz-halter führen auch kein fahrtenbuch
Klar, gerade bei Auto- oder Pferdehändlern kann man davon ausgehen.
zumindest nicht, wenn alles legal läuft (und davon bin ich bei der Beantwortung ausgegangen).
an der stelle klinke ich mich aus - das finde ich total überogen!
Auch Privatfahrer führen Fahrtenbuch!
Private bittet das FA darum , um die Entfernungskilometer abnicken zu können , bei Heimfahrten von diversen Fernwohnstätten . p.a.
Das Fahrtenbuch gehört in die Betriebsunterlagen. Hat den neuen Besitzer nicht zu interessieren. Die Vollständigkeit muss nur gegeben sein wenn das für das Finanzamt relevant ist oder ihr wegen Unfällen vom Gericht dazu verdonnert wurdet Fahrtenbuch zu schreiben.
Nun, meistens benötigt man das Fahrtenbuch fürs Finanzamt und es dürfte eher nicht Dein Problem sein, was vor Deiner Zeit dort eingetragen wurde. Aus dem Grund kannst Du auch nur ab dem 1. Mai Deine Fahrten eintragen und hast andererseits kein Recht das Fahrtenbuch zu vernichten. An Deiner Stelle hätte ich mich rechtzeitig (bei Deiner allerersten Fahrt mit dem Firmenfahrzeug) erkundigt, wie das mit dem Fahrtenbuch gehandhabt wird...
na super, und was ist mit der häufig betriebenen Tachomanipulation? Geht ihn auch nix an?