Ab wann beschleunigen?

Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen

Nach dem Schild 89%
Schon vorher 11%

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nach dem Schild

Es handelt sich bei diesen Schildern um Verbotszeichen – genauer gesagt, um Streckenverbote. Das heißt, das Verbot, die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten, wird erst aufgehoben, wenn du die Strecke verlässt, wenn es durch ein spezifisches oder das allgemeine Aufhebungszeichen aufgehoben wird oder wenn eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung in Kraft tritt. Daher gilt die Höhstgeschwindigkeit von 30 km/h bis zum Schild und erst danach darfst du bis zu 50 km/h fahren.

Nach dem Schild

Zwar darf innerhalb der "Sichtgrenze" ab der man das 50er Schild sehen kann und dem Schild nicht geblitzt werden, aber man sollte trotzdem erst hinter dem Schild beschleunigen. Ich glaube nicht dass irgend jemand dadurch auch nur Sekunden an Fahrzeit verliert.

Mein Gott!

Es ging nicht um die Fahrzeit, sondern eher darum, wie man sich im Verkehr richtig verhält. Danke für die Antwort.

Nach dem Schild

Nach bzw. ab dem Schild. Davor nicht...

Aber auch wenn es verboten ist, wer hält sich schon später daran? :D

Nach dem Schild

Immer nach dem Schild

Wenn du von einer 50er in einer 30 Zone fährst, musst du bereits ab dem 30er Schild 30 km/h haben.

Nach dem Schild

Du musst gar nicht beschleunigen, es ist nicht verboten 30 zu fahren, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 liegt.

Aber die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt exakt bis zum Schild, korrekterweise beschleunigt man also erst auf der Höhe des Schildes.

@diePest

Natürlich, aber nach den Urteilen der Amtsgerichte liegt die Grenze hier etwa bei der Hälfte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Im innerstädtischen Verkehr kann schnell auch eine noch niedrigere Geschwindigkeit gerechtfertigt sein.

@diePest

Genau das ist was der Begriff "gerechtfertigt" bedeutet. Ansonsten: Die Amtsgerichte sehen die Grenze zum Schleichen erst etwa bei der Hälfte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, bis dahin braucht es nach den meisten Urteilen keine besondere Rechtfertigung.

@HansImGlueck178

Und in ner Prüfung für den FS biste gleich weg. Und wenn du die Fragebögen danach beantwortest, auch. ^^ Merkwürdig.