Kündigung Arbeitsvertrag mit der Frist 6 Wochen zum Quartalsende?

3 Antworten

Sie 6 Wochen sind wörtlich zu nehmen.

Diese Frist ist im Angestelltenverhältnis immer noch üblich. Da beide Vertragspartner das wissen, ist es keine übermäßige Härte, rechtzeitig zu kündigen.

Maßgeblich ist, WANN die schriftliche Kündigung in den Machtbereich des Adressaten gelangt. 

Der Poststempel ist also NICHT ausreichend.

Wenn Du sicher gehen willst, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht, gibt sie selbst ab und lass Dir den Eingang auf einer Kopie der Kündigung bestätigen.

Schickst Du die Kündigung per Post, bedenke die Laufzeit. Landet der Brief erst am Samstag im Briefkasten und dieser wird erst Montag geleert, ist das zu spät.

Schick die Kündigung möglichst morgen mit Einwurfeinschreiben. Dann gilt die Kündigung als zugestellt, wenn sie im Briefkasten des AG landet und das wird  bis Freitag machbar sein.

Aaaalso das Jahr endet an einem Samstag.  Du musst nun in der nächsten Woche zu Potte kommen, der 19.11. wäre der letzte mögliche Tag UND es muss bem Arbeitgeber vorliegen. 

Da der 19.11. ein Samstag ist, geht das nur, wenn an diesem Tag im Betreib gearbeitet wird.

Ist der Betreib samstags geschlossen, muss die Kündigung dem Arbeitgeber am Freitag, dem 18.11. zugestellt sein.

@Familiengerd

Deswegen auch das großgeschriebene UND. Es mag zwar am Samstag im Briefkasten des AG sein, nur gilt das nicht.

@Ranzino

Das ist wohl richtig.

Aber das "UND" in Deiner Antwort war zu verstehen als Erklärung zur Frage "Poststempel oder Zugang beim Arbeitgeber".

Und wenn am Samstag nicht gearbeitet wird, dann ist der Samstag eben nicht "der letzte mögliche Tag" - sondern dann ist es zu spät.