Leistungsentgelt Leistungszulage?
Hallo zusammen.
Bei uns im Betrieb wird jedes Jahr Bewertungsgespräche durchgeführt bin seit über 6 Jahren im Betrieb tätig aber meine Bewertungspunktzahl hat sich nie verändert. Habe letzte Woche mal mit einem Kollegen einen Gespräch wo er mir sagte das ein Durchschnittlicher MA einen Leistungszulage von 16 % seines Grundgehalt haben sollte (was mir all die Jahre unbekannt war). Wenn ich meinen errechne liege ich bei 9% und ich bin von Status kein Durchschnittliche MA sondern seit 6 Jahren Einrichter Vertreter. Also sollte es sogar mehr als 16% sein. Jetzt sind bald wieder Bewertungsgespräche weiß aber nicht wie ich hervor gehen soll. Kann ich mein Betrieb auffordern das sie mir mein zustehendes Leistungsentgelt zahlen sollen. Wenn Ja, kann ich für die Vergangenheit rechtlich vorgehen.
Laut meiner groben Rechnung mit 16% also mit dem Mindesten was mir zustehen würde liegt mein Verlust in 6 Jahren ca. bei 12.000€ (+-). Kann ich dieses Geld von meinem Arbeitgeber fordern.
Ich bedanke mich schon im Voraus
3 Antworten
eine leistungsbeurteilung ist oft nur eine ansicht des bewerters. sicher werden da auch sympathien einfliessen.
anspruch darauf hast du in der regel nicht, es sei den ihr werdet nach leistungskennzahlen bewertet und nicht nach iwelchen punktesysteme.
bei punktesystemen liegt alles im ermessen des beurteilers, bei kennzahlen ist deine leistung dokumentiert und nachvollziehbar
habt ihr eine betriebsvereinbarung zur leistungsbeurteilung? wenn ja schau mal rein und rede auch mal mit eurem betriebsrat, sofern ihr einen habt.
das einzige was ich hier versuchen würde ist mit deinem beurteiler zu reden und er dir sagen soll, was du zu welchem bewertungspunkt konkret machen musst, damit diese zum nächsten jahr steigt. das nennt sich dann zielvereinbarung. der optimale zeitpunkt wäre nach dem bewertungsgespräch.
diese sollte dann aber auch möglichst konkret schriftlich niedergelegt werden und von beiden parteien unterzeichnet werden.
aber vorsicht: gerne kommen sie dann am nächsten jahr und geben dir die vereinbarten punkte, aber ziehen sie woanders wieder ab weil aus irgendwelchen märchenhaften gründen deine leistung nachgelassen hat.
viel glück
wie gesagt, das ist alles nur ansichtssache. eine leistungsbeurteilung nach punktesystem taugt einfach nicht. der arbeitgeber nutzt diese nur aus um weniger geld auszuschütten.
sie ist einfach nicht objektiv genug und alle jahre wieder desmotiviert sie aufs neue. die zeit die man darin vergeudet ist einfach sinnlos. du hast keinen anspruch, kannst eigentlich machen was du willst und iwer beurteilt dich nach iwelchen sympathien und kostenorientierten gesichtspunkten.
da hat nur der eine chance der den beurteiler förmlich ddas darmende mit der zunge reinigt ;-)
1. Dürfte es sich bestimmt um freiwillige Leistungen handeln.
2. Vielleicht bekommt der Kollege das, weil er nicht Einrichter ist, Du aber schon und bekommst dafür aber auch mehr Lohn.
3. Selbst wenn Du etwas fordern könntest, kann es Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag geben oder zumindest die allgemeine Verjährungsfrist.
4. Was meinst Du, wie schnell Du weg bist, wenn Du rechtlich/ gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehst.
Nicht falsch verstehen, was Dir zusteht, sollst Du auch bekommen, aber Leistungszulagen sind meistens freiwillig und der Ton macht die Musik.
Du könntest da mal freundlich nachfragen wie das mit Deiner Leistungszulage ist.
Ich habe z.B. das Problem, dass in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich nicht mit Arbeitskollegen über meinen Lohn reden darf.
Danke für deine Antwort. Der Kollege mit dem ich geredet habe ich ein Betriebsrat Mitglied der Betriebsrat Vorsitzender ist im Urlaub und sein Vertreter ist Krank. Es ist bei uns auch verboten über Lohn mit Arbeitskollegen zu sprechen aber mit dem Betriebsrat nicht ich kann die Information auch von denen haben. Von daher ist es bei mir halb so wild. Die Vergangenheit wäre toll wenn ich es zurück bekomme wenn nicht ist mir die Zukunft wichtiger. Mit der Entlohnung als Einrichter Vertreter meint der Kollege das es irrelevant ist bei der Berechnung.
Bleibt dann immer noch die Frage ob es freiwillige Zulagen sind oder Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag stehen.
Wobei ich denke, das man die Leute trotzdem nicht unterschiedlich behandeln darf.
Da Du Kontakt Betriebsrat schon hast, kann der das doch in Zusammenarbeit mit Dir klären.
Der ist doch im Urlaub bzw. krank bzw. unwissend - und es eilt :)
Dann nimmt man das eben selber in die Hand.
Ich finde nicht dass das eilt, das man man auch etwas später regeln.
Nachträglich kannst du das Geld nicht mehr einfordern. Du warst ja offensichtlich immer mit deiner Bewertung einverstanden.
Wenn die nächste Bewertung kommt, dann akzeptiere diese nicht, sondern begründe, warum du damit nicht einverstanden bist und mehr willst.
Hallo Danke für deine Antwort
Wir haben einen Betriebsrat, allerdings ist der Vorsitzender im Urlaub und der Vertreter Krank. Der Kollege mit ich gesprochen habe ist ein Mitglied des Betriebsrates. Wir haben einen Punktesystem. Der Kollege meint ein Durchschnittlicher Mitarbeiter sollte 16% von seinem Grundlohn bekommen. Ich habe nur 9%. Ich frage mich nur wenn ich fast halb so gut wie ein Durchschnittlicher Mitarbeiter bin warum ich seit 6 Jahren Einrichter Vertreter bin und immer wieder als Einrichter eingesetzt werde.