Unterschriebener Arbeitsvertrag widerrufen wegen falscher Gruppierung in eine Entgeltgruppe?

7 Antworten

Du hast doch vor zwei Tagen schon einmal gefragt.

Erklär jetzt erst einmal einiges:

Du hast in der letzten Frage geschrieben, dass es sich um einen Arbeitsvertrag beim neuen AG nach einem Betriebsübergang handelt.

War das ein Betriebsübergang nach § 613a BGB? Wurdet Ihr im Vorfeld über diesen Betriebsübergang informiert und über die Rechte und Pflichten aufgeklärt?

Wurde der alte Arbeitsvertrag gekündigt, bzw. gab es eine Änderungskündigung? War der alte AG tarifgebunden (was die Eingruppierung nach ERA vermuten lässt)? Ist der neue AG auch tarifgebunden, wenn ja, gleicher Tarif? Bist Du Gewerkschaftsmitglied? Gibt es einen Betriebsrat?

Ich werde hier nicht spekulieren und kann nicht auf alle Eventualitäten eingehen. Erklär mal die konkreten Fakten.

Unterliegt das Arbeitsverhaeltnis denn ueberhaupt einem Tarifvertrag? Wenn ja, kannst du spaeter ja immer noch eine Korrektur verlangen. Wenn aber nicht, spielen die Entgeltgruppen fuer dich sowieso keine Rolle.

Ein Ruecktrittsrecht hast du nicht. Du kannst den Vertrag aber natuerlich fristgemaess kuendigen. Wenn eine Kuendigung vor Beginn des Arbeitsverhaeltnisses vertraglich nicht ausgeschlossen wurde, geht das auch schon vorher. Sofern eine Probezeit vereinbart worden ist, gilt vorerst die fuer diese vereinbarte Kuendigungfrist.

Falls es sich aber um einen befristeten Vertrag handelt, kann dieser nur gekuendigt werden, wenn der Vertrag ausdruecklich eine Kuendigungsmoeglichkeit vorsieht. Enthaelt ein befristeter Arbeitsvertrag hingegen keine Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung, kann dieser ueberhaupt nicht ordentlich gekuendigt werfen und ist bis zum Ablauf zu erfuellen.

Wie dir schon bei der letzten Frage erklärt wurde, ein Arbeitsvertrag kann nicht widerrufen werden.

Du kannst mit dem Arbeitgeber sprechen ob er eine Korrektur vornimmt oder den Vertrag durchlesen ob da ein Punkt ist der sich auf Kündigung vor Arbeitsantritt beruft.

Ansonsten kannst du nur regulär den Vertrag innerhalb der Probezeit und Frist kündigen.

Der Vertrag ist gültig und sollte Regelungen zum Widerruf oder Kündigung enthalten.

Widerruf wird nicht möglich sein, also gelten die enthaltenen Kündigungsfristen.

Richtig, muss er auch nicht. Du kannst den Arbeitsvertrag ggf. anfechten, bist dann aber arbeitslos.

Anfechten wegen was?

@FGO65

Keine Ahnung, ich sehe auch keinen Grund. :)

Er kann ja behaupten, er hat die EG überlesen und war im festen Glauben, dass er verdienen wird, was im Internet steht. Nein, das meine ich nicht ernst.