Arbeitgeber will mich zum Umzug bewegen, muß ich folgen?

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Artikel 11 Grundgesetz - Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

von daher wird in keinem Tarifvertrag irgendetwas stehen von wegen Umzug und es kann dich niemand dazu zwingen, auch nicht arbeitsvertraglich. Allerdings - versetzt man dich und ein Umzug wäre angebracht aufgrund der Entfernung, dann musst du mit den Konsequenzen leben wie lange Anfahrtswege, kaum noch zuhause ect, was sich auf kurz oder lang auf den Job auswirken wird und die Voraussetzung für eine zukünftige Kündigung schafft.

Wenn der Arbeitsvertrag mit der Deutschlandweit-Klausel schon unterschrieben ist, muss er da durch, grade weil man ja von VertragsFREIHEIT redet und deswegen davon ausgeht, dass die Zustimmung freiwillig war. Recht hast Du allerdings in Hinblick auf neu abzuschließende Verträge. Was ihn außerdem noch ereilen könnte, wäre eine Änderungskündigung, aber dann greifen auch hier alle Rechte und Möglichkeiten, die man bei Kündigungen so hat.

Niemand kann dich zum Umzug zwingen, solange der Vertrag deiner/es Wohnung/Haus gültig ist und du in diesem Vertrag nicht zügeln willst.

Offen gestanden verstehe ich deine Frage nicht.

Du willst in eine andere Stadt umziehen und kannst von dort deine derzeite Stelle erreichen? Es gibt keine Notruf- oder Bereitschaftszeiten, die dem entgegenstehen, weil du dafür ewig lange anfahren müsstest?

Wo ist dann das Problem? Doch allenfalls mit einer Regelung im Arbeitsvertrag, wonach du am oder im Umkreis des Arbeitsort wohnen müsstest, und die wäre wirksam geroffen auch einzuhalten.

Oder wird dir nahegelgt, umzuziehen, weil woanders Arbeitskräftebedarf besteht? Dem kannst du dich zwar verschliessen, aber dann eben mit Änderungskündigung rechnen.

G imager761

Zu einem Umzug kann dich keiner zwingen. Es kann aber sein das du eine "Betriebsbedingte Kündigung" bekommst wenn du an deinem jetzigen Einsatzort nicht mehr eingesetzt werden kannst.

Schau bitte in Deinen Arbeitsvertrag, was dort als Arbeitsort angegeben ist. Schwierig wird es nämlich, wenn dort etwas vereinbart ist wie "nach Bedarf in wechselnden Geschäftsstellen" oder "deutschlandweit" oder ähnliches. Steht dort aber z.B. Deine Stammfiliale als Arbeitsort käme die Versetzung an einen anderen Wohnort quasi einer Vertragsänderung gleich. Der Arbeitsort ist nämlich ein elementarer Bestandteil des Arbeitsvertrages. Da man Dich aber nicht zwingen kann, einen Vertrag zu schließen, könnte man Dich dann auch nicht zwingen umzuziehen.

Ich habe eine Stammfiliale von derer aus ich bundesweit eingesetzt wurde. Einsatzort, Lohn, Reisekosten, ect. wurden über diese Geschäftsstelle abgewickelt. Seit dem neuen Tarifvertrag wurden Facharbeiter die aus anderen Bundesländern kamen vom Arbeitsort abgezogen zeitgleich mit inkrafttreten des neuen Tarifvertrags. Die anfallenden Reisekosten will man somit nicht mehr bezahlen, damit die Entgelterhöhung gegengerechnet werden kann um Summasummarum nicht mehr zahlen zu müssen. Manche Kollegen hat man vorgeschlagen die Lohngruppe nach unten zu korrigieren damit der Facharbeiter mutmaßlich flexibler enigesetzt werden kann (danach folgt teilweise eine Kündigung).

@WauWauVitalfit

Man drückt jetzt von Arbeitgeberseite aufs Tempo, daß ich doch umziehen sollte mit der kompletten Familie, weil eine andere Geschäftsstelle meine Qualifikation benötigen würde.

@WauWauVitalfit

Ja, und was steht nun in Deinem AV? AV schlägt TV, solange er Du damit nicht schlechter gestellt bist als im TV.

@WauWauVitalfit

Ja, Änderungskündigung ist leider immer drin. Aber auch hier gibts das Instrument der Kündigungsschutzklage.

@OrakelElli

Im AV steht unter anderen: "Die Arbeitsleistung ist an verschiedenen Orten im Einsatzgebiet der BRD zu erbringen." Da könnte der Arbeitgeber von sich aus sagen, ein Umzug zum Arbeitsort muß stets möglich sein. Einsatzort wechseln bitte mal schnell umziehen...