leiche beschlagnahmt- wer zahlt die lagerungskosten

4 Antworten

Hallo,

erst einmal sortieren: Der Leichnam wurde sicher gestellt und in die Gerichtsmedizin überführt? Dann hat man eine Obduktion vorgenommen? Das dauert in der Regel mit allem drum und dran vlt. (wenn es hoch kommt) 14 Tage, drei Wochen.......

Bescheid über die Freigabe des Leichnams bekommt derjenige, der die Bestattung in Auftrag gegeben hat, bzw. wer Ansprechpartner der Polizei war.

Das war der Bekannte?

Wer hat die Bestattung beauftragt?

Ist die Stiefmutter die Ehefrau des Verstorbenen?

hexenkind74 
Fragesteller
 18.06.2014, 13:47

der bekannte hatte eine vollmacht und war ansprechpartner der polizei. ja sie war die ehefrau. die bestattung wurde von dem bekannten und meiner stiefmutter in auftrag gegeben. allerdings wurde er 10 tage gelagert weil der bekannte abgestritten hat das gewusst zu haben sind die kosten entstanden

Morticia20  18.06.2014, 13:49
@hexenkind74

die Polizei hat angeordnet das der Leichnam sichergestellt wurde, Staatsanwalt ordnet eine Obduktion an, und wenn das so gelaufen ist, dann zahlt auch der Staat (hier die Staatsanwaltschaft) die Liegekosten in der Rechtsmedizin.

Wurde der Vater aber anschließend in das Krematorium überführt und hat da noch viele Tage gelegen, z.B. weil keine Bestattung in Auftrag gegeben wurde, dann zahlt der Bestattungspflichtige die Kosten (und die hätte wenn denn dann auch das Sozialamt übernommen)

Es kommt also darauf an, um welche Liegekosten es sich handelt.

Wieso sind denn da Inkassogebühren drauf? Wieviel Kosten sind denn pro Tag enstanden?

hexenkind74 
Fragesteller
 18.06.2014, 13:53
@Morticia20

ich glaube 35 euro am tag. na der bekannte ist über alle berge und ich war hoch schwanger und konnte mich nicht um alles kümmern

wenn die polizei die beschlagnahme angeordnet hat bzw der staatsanwalt, sollte die staatskasse dafür aufkommen, aber ich bin kein fachanwalt.

hexenkind74 
Fragesteller
 18.06.2014, 13:43

meine stiefmutter soll zahlen

Adelphi  18.06.2014, 13:44
@hexenkind74

wir kennen die geschichte nicht ganz sondern nur das, was du hingeschrieben hast.. meine meinung steht oben, mehr kann ich nicht dazu sagen.. müsst ihr euch nen anwalt nehmen, wenn ihr für euren vater nicht bezahlen wollt..

quellen  18.06.2014, 13:43

Der Meinung bin ich auch...!

Im Zusammenhang mit Beerdigungskosten ... gibt es genug Gerichtsurteile, wenn der Zahlungspflichtige nicht zahlen kann ... google kann da helfen.

hexenkind74 
Fragesteller
 18.06.2014, 13:44

hab ich schon gesucht - die beerdigungskosten hat das sozialamt bezahlt aber von lagerungskosten etc. finde ich nix

Morticia20  18.06.2014, 13:49
@hexenkind74

die Polizei hat angeordnet das der Leichnam sichergestellt wurde, Staatsanwalt ordnet eine Obduktion an, und wenn das so gelaufen ist, dann zahlt auch der Staat (hier die Staatsanwaltschaft) die Liegekosten in der Rechtsmedizin.

Wurde der Vater aber anschließend in das Krematorium überführt und hat da noch viele Tage gelegen, z.B. weil keine Bestattung in Auftrag gegeben wurde, dann zahlt der Bestattungspflichtige die Kosten (und die hätte wenn denn dann auch das Sozialamt übernommen)

Es kommt also darauf an, um welche Liegekosten es sich handelt.

hexenkind74 
Fragesteller
 18.06.2014, 13:51
@Morticia20

ja genau die haben ihn an einen betatter überführt . ich bin der meinung das der bekannte der das verschlust hat auch die kosten tragen soll

Morticia20  18.06.2014, 13:53
@hexenkind74

aber wer hat denn die Liegekosten in rechnung gestellt? Der Bestatter, das Krematorium oder die Rechtsmedizin?

hexenkind74 
Fragesteller
 18.06.2014, 13:57
@Morticia20

der bestatter wo er gelagert wurde- wie gesagt dergute bekannte sollte ja alles regeln

Morticia20  18.06.2014, 14:15
@hexenkind74

oha, das ist blöd.....wer hat denn den Auftrag unterschrieben? Ich kann mir das grad nicht so richtig vorstellen, denn der Bestatter muß sich doch bei jemandem gemeldet haben und Bescheid gegeben haben, und wenn sich dann niemand rührt (wie der Bekannte) dann gab es ja immer noch die Ehefrau.....ich würde da mit dem Bestatter nochmal reden wieso niemand die Ehefrau (wenn diese ja mit da war) informiert hat.....und dann würde ich beim Sozialamt nachfragen warum diese Kosten nicht übernommen wurden. Auf dem Kostenbescheid vom Sozialamt hättet ihr doch dann sehen können/müssen, was alles bezahlt wird und was nicht.....und wieso Inkasso? Dann gab es doch schon vorher Aufforderungen, oder?

Ich habe hier etwas von Berlin gefunden.

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/276496

ich denke das ist von Bundealand zu Bundesland verschieden.

Wenn deine Stiefmutter nicht zahlen kann, ist sicher die Stadt dafür zuständig. erkundige dich mal dort.

hexenkind74 
Fragesteller
 18.06.2014, 13:55

er wurde freigegeben und lag dann noch 17 tage bei einem bestatter da dieser bekannte nichts unternommen hat