LED Lampe vorne am Fahrrad und Hinterlicht durch Dynamo betreiben. Wie ist die Rechtslage?
Hallo Zusammen!
Ich möchte fragen, ob es rechtlich erlaubt ist, dass ich vorne am Fahrrad eine LED Lampe die mit einem Akku betrieben wird verwende und ich hinten das Hinterlicht durch einen Dynamo betreibe?.
Danke schon mal!
5 Antworten
Zulässig ist das. Aber eine technische Anmerkung: Wenn Du nur das Rücklicht per Dynamo betreibst, wird es evtl. nicht lange leben.
Normalerweise sind die Dynamos auf 3 W eingerichtet. 2,4 W für den Scheinwerfer und 0,6 W für das Rücklicht. Wenn im Rücklicht eine klassische Glühbirne brennt, macht die das ohne Scheinwerfer nicht lange mit.
Ich hätte da eine Frage und zwar: bei mir ist es so, dass wenn ich die vordere Glühbirne vorne anschließe und hinten die hintere Glühbirne, brennt die hintere, die Vordere aber nicht. Wenn ich aber beide Glühbirnen vertauschen, gehen beide an. Was wäre, wenn ich 2 Glühbirnen für hinten vorne und hinten anschließe. Würden dann beide angehen?
okay hat sich grad geklärt es funzt. Danke trotzdem :)
Kommt darauf an, wie schnell der Anwender losfährt. Bei gemächlicher Beschleunigung kann das durchaus eine Weile dauern. ;-)
Das ist zulässig.
warum sollte das nicht gehen? Hauptsache dein Rad ist verkehrssicher... und Licht sollte man schon haben-
Ich dachte, dass wenn man vorne eine LED Lampe hat, dass man hinten auch eine benutzen muss. Danke :)
muss nicht- aber kannst du - da ist es nicht so anstrengend... wie gesagt- verkehrssicher mus es sein
Sofern deine Lampe STVO zugelassen ist, ist das kein Problem.
Kleine Korrektur: StVZO-zugelassen muss die Beleuchtungseinrichtung sein.
Die Akkulampe muß nach der StVZO zertifiziert sein. Ein entsprechendes Symbol steht auf der Streuscheibe. (welches? mußt du googeln)
Nicht eventuell. Es brennt sofort durch.