LED Lampe vorne am Fahrrad und Hinterlicht durch Dynamo betreiben. Wie ist die Rechtslage?

5 Antworten

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Zulässig ist das. Aber eine technische Anmerkung: Wenn Du nur das Rücklicht per Dynamo betreibst, wird es evtl. nicht lange leben.

Normalerweise sind die Dynamos auf 3 W eingerichtet. 2,4 W für den Scheinwerfer und 0,6 W für das Rücklicht. Wenn im Rücklicht eine klassische Glühbirne brennt, macht die das ohne Scheinwerfer nicht lange mit.

Lucaderfragende 
Fragesteller
 03.06.2016, 17:03

Ich hätte da eine Frage und zwar: bei mir ist es so, dass wenn ich die vordere Glühbirne vorne anschließe und hinten die hintere Glühbirne, brennt die hintere, die Vordere aber nicht. Wenn ich aber beide Glühbirnen vertauschen, gehen beide an. Was wäre, wenn ich 2 Glühbirnen für hinten vorne und hinten anschließe. Würden dann beide angehen?

Lucaderfragende 
Fragesteller
 03.06.2016, 17:26

okay hat sich grad geklärt es funzt. Danke trotzdem :)

FelixLingelbach  03.06.2016, 17:40

Nicht eventuell. Es brennt sofort durch.

RobertLiebling  03.06.2016, 17:43
@FelixLingelbach

Kommt darauf an, wie schnell der Anwender losfährt. Bei gemächlicher Beschleunigung kann das durchaus eine Weile dauern. ;-)

Das ist zulässig.

warum sollte das nicht gehen? Hauptsache dein Rad ist verkehrssicher... und Licht sollte man schon haben-

Lucaderfragende 
Fragesteller
 03.06.2016, 16:38

Ich dachte, dass wenn man vorne eine LED Lampe hat, dass man hinten auch eine benutzen muss. Danke :)

MoLiErf  03.06.2016, 16:39
@Lucaderfragende

muss nicht- aber kannst du - da ist es nicht so anstrengend... wie gesagt- verkehrssicher mus es sein

Sofern deine Lampe STVO zugelassen ist, ist das kein Problem. 

RobertLiebling  03.06.2016, 16:46

Kleine Korrektur: StVZO-zugelassen muss die Beleuchtungseinrichtung sein.

Die Akkulampe muß nach der StVZO zertifiziert sein. Ein entsprechendes Symbol steht auf der Streuscheibe. (welches? mußt du googeln)