Lebensversicherung nach 3 Monaten kündigen?
Hallo, ich habe vor wenigen Monaten eine Lebensversicherung abgeschlossen bei einem Versicherer welcher mir mittlerweile nicht mehr ganz so seriös vorkommt. (Ich weiß da hätte ich mich im vorhinein schlau machen können). Nun frage ich mich ob ich eventuell bei einer Kündigung nachzahlen müsste, wenn die Abschlusskosten nach so kurzer Zeit evtl. gar nicht beglichen sind. Das ich aufgrund der kurzen Versicherungszeit nichts oder wenig bekomme ist mir bewusst. Aber kann es passieren das ich nachzahlen muss?
5 Antworten
Eine Lebensversicherung wird dich regelmäßig nicht zur Zahlung der Beiträge verklagen. Allerdings wirst du auch die bereits gezahlten Beiträge nicht erstattet bekommen.
Siola hat natürlich recht, aber man kann folgendes probieren:
- abgebuchte Beträge stornieren und künftige Buchungen auch. Nach, spätestens, Buchungen bekommst Du nur schriftliche Mahnungen.
- Weder mit dem Vertreter telefonieren noch Termine eingehen
- zumeist bestellt die Gesellschaft die Bemühungen ein und du bist raus. ABER: Ein paar ziehen das durch und dann hast du zum Beitrag auch noch Gebühren ect, ect.....
Ob Du das Risiko eingehen willst ist Dir selbst überlassen.
Die Beiträge zu einem LV Vertrag sind nicht einklagbar, getreu dem Grundsatz "sparen ist freiwillig".
Wenn es sich nicht um eine Risiko-LV zur Absicherung möglicher Hinterbliebener handelt, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Abschlusses.
Der LV-Versicherer hat Anspruch auf den gesamten Jahresbeitrag, da die Versicherungsbeiträge immer Jahresbeiträge sind und im Voraus zu bezahlen :-((
Da steht eine Kündigungsfrist in deinem Vertrag, unter deren Einhaltung du die Versicherung jederzeit wieder kündigen kannst.