Vererbbares Wohnrecht rückgängig machen?

6 Antworten

Es gilt der alte Kinderspruch: Wiederholen ist gestohlen. Ich denke, das Wohnrecht ist seinerzeit lebenslang für Deine Tante eingeräumt worden und kann nicht rückgängig gemacht werden. Evtl. besteht die Möglichkeit das Wohnrecht finanziell abzugelten, damit du die Immobilie verkaufen kannst. Du solltest den notariellen Vertrag von einem Anwalt prüfen lassen, welche konkreten Möglichkeiten für Dich bestehen. Nur so einfach rückgängig machen geht auf keinen Fall. 

Die Tante kann ja gerne drinnen bleiben. Ich werde doch nicht eine 80jährige aus ihrer Wohnung schmeissen. Das Problem sind die drei Kinder, also meine Cousinen. DIE wollen Geld von mir. Viel Geld. Sind einfach gierig und bekommen den Hals nicht voll. Ich bin völlig enteignet und weiß nicht, was ich dagegen tun kann.

@ullagraz

Und nochmal: Ab zum Anwalt

Klar geht das. Die Schwester bzw deren Erbe/erbin muss dir das Wohnrecht abtreten. das wird dann notariell eingetragen bzw gelöscht. Dann sollte es doch ein leichtes sein.

Die Kinder der Schwester könnten alternativ auch das Erbe ausschlagen. Dann erlischt das Wohnrecht.

Und das tun sie nicht. Nur gegen sehr viel Geld. Den gesamten Wert der Wohnung wollen sie von mir. Ich finde das unglaublich. Ich bin die Eigentümerin, bin es aber nicht.

@ullagraz

Aber das ist ihr Erbe....warum sollen sie dir das schenken

Das tut sie wohl nicht, sonst würde er nicht fragen

@Amorette

Das habe ich versucht. Nein, sie steigen nicht darauf ein. Sie wollen den gesamten Wert. Unglaublich.

@ullagraz

Schenk du denen doch deinen Teil vom Erbe ... was meinst wie die sich freuen würden

@ullagraz

nein, normal, das ist der wert ca

@ullagraz

Ich dachte, die Wohnung gehört mir?! Das Haus steht auf meinem Grundstück. Also bin ich enteignet. Stimmts?

@ullagraz

Nein dein Vater möchte auch seine Nichten und Neffen...

Du hast was geerbt...freu dich darüber und ärgere dich nicht dass es mehr hätte sein können..dein Vater musste dir nur den Pflichtteil  vererben...

@ullagraz

du kannst es drehen, wie du willst, der wert dieses rechte ist der barwert von lebenserwartung-lebensalter mal durchschnittlicher miete

wenn die zb erst 20 sind, sind das nehmen wir 78 jahre, 58 jahre mal jahresmiete

wenn die miete auch nur 300€ sind, sind das schon über coole 150.000€

aber das ist ja geld in zukunft, also nimmt man den barwert, ich hab die formel gerade nicht, aber 100.000 komen da wohl raus

und das ist der wert davon

der fehler war, das wohnrecht zu vererben, aber es ist halt jetzt so

biete ihnen geld an

@MKausK

Hahaha. 

@MKausK

Leider ist das Verhältnis zwischen unseren Familien schon seit ca. 30 Jahren miserabel. Nein, mein Vater möchte seine Nichten und Neffen nie wieder sehen. Auch seine Schwester nicht. Und ich und mein Bruder sehen das genauso. Also im Guten geht da gar nichts.

@SickGuy

Ich habe ihnen Geld geboten SickGuy. Die Wohnung hat einen Wert von 100.000. Ich habe ihnen 50.000 geboten. Das reicht ihnen aber nicht. Dazu kommt noch, dass wir seit 30 Jahren ein miserables Verhältnis haben. Diese Familie erpresste uns ständig und quetschte dauernd Geld aus uns raus. Die haben immer nur von uns gezehrt und niemals gegeben. Nein, ich schenke denen gar nichts. 

@ullagraz

hast du dich mal anwaltlich beraten lassen? Würde ich hier mal in Betracht ziehen.

@Halbammi

mehrmals schon. Offiziell habe ich keine Chanze. Ich dachte dass vielleicht hier im Forum jemand einen Ausweg kennt. 

ja, die berechtigten müssen der löschung nur auch zustimmen

ALLE berechtigten

Das ist genau der Streitpunkt. Die Kinder wollen Geld von mir. Und zwar den Gesamtwert dieser Wohnung! Ansonsten treten sie nicht zurück. Ich bin total enteignet!

@ullagraz

ja, so ist es

würde ich btw auch tun, weil das der wert ist

biete ihnen etwas weniger an und dass es das geld erst aus dem verkaufserlös gibt

@ullagraz

man gibt kein wohnrecht vererbbar raus, das ist immer bescheuert

@SickGuy

Mein Vater wollte das nicht. Hat sich damals über den Tisch ziehen lassen. Er würde auch eidesstattlich erklären, dass er das niemals wollte. Wollte nur seiner Schwester das lebenslange Wohnrecht einräumen. 

@ullagraz

ist auf dem haus noch ein kredit? der in rangstelle vor dem wohnreht steht

dann den nicht bedienen, zwangsversteigerung machen lassen, da fällt dann das wohnrecht unter den tisch

hoffen, dass man es da günstig selbst kaufen kann, dann ist das wohnrecht weg^^

Was wird aus der Dame, wenn du ihr Ersatz schaffst und sie zustimmt kannste das Haus verkaufen...

Aber es gibt auch Käufer mit Oma...kriegst halt weniger

dann bekommt er aber noch weniger, als die differenz des wohnungswertes

Es geht um die ERBEN! Nicht um die Oma. Die kann gerne bleiben. Das Wohnrecht geht laut Vertrag - obwohl laut Gesetz höchstpersönlich - auf die Rechtsfolger der Tante über! Das ist der Wahnsinn.

@ullagraz

Wenn dein Vater das so verfügt hat, ist das sein Wille gewesen...du hast doch den Rest des Hauses, freu dich doch darüber....

Mein Erbe haben die Polen...lohnt nicht sich darüber zu ärgern

@MKausK

haha

meine frau hatte ihr erbe nach der wende  bekommen, wurde zu ddr-zeiten enteignet und hatten sie tatsächlich bekommen

sie wurde dann aber einfach kurz von ihren 4 brüdern beschissen und hatte auch kaum was davon

@SickGuy

Meine damalige Freundin erbte in Wenigerrode in bester Baulage eine Schrebergatenkolonie, Jahresmiete 1800,00DM...

Bürgermeister SED hatte auch eine Laube..null Chance auf Bauland

@MKausK

Es war eben NICHT sein Wille. ER wollte nur seiner Schwester das Wohnrecht einräumen. Er hat sich damals über den Tisch ziehen lassen.

@ullagraz

Er hat sein Testament formuliert, dass das Wohnrecht vererbt wird habe ich noch nie gehört, also wird er sich da was bei gedacht haben

@MKausK

Mein Vater lebt noch. Es gibt kein Testament in diesem Sinne. Es gibt einen Vertrag von 1960 indem das Wohnrecht verankert ist. Wohnrecht ist normalerweise auch nicht vererbbar weil es höchstpersönlich ist. Nur, wenn es explizit im Vertrag drinnensteht.....aber mein Vater wollte das nie und wie schon geschrieben, er würde dies auch eidesstattlich erklären. 

@ullagraz

Wenn er der alleinige Eigentümer ist kann er testamentarisch Mergeln... ist das Haus das Elternhaus deines Vaters und es w rüde lebenslanges Wohnrecht an die Schwester vererbt, geht dieses Recht an ihre Erben über...

Die Schwester braucht lediglich auf Ihr Wohnrecht zu verzichten.