Laufen auf stillgelegter Bahnstrecke erlaubt?

8 Antworten

je nachdem wie die Strecke gewidmet ist. Sofern die Strecke nicht "freigestellt" wurde, ist das illegal. Hier besteht die Möglichkeit, dass noch Züge fahren, wenn auch selten bzw. nicht im Regelverkehr. Das Nutzen ist in dem Fall auf eigene Gefahr. 

Wenn die Strecke "freigestellt" wurde, findet keinerlei Bahnverkehr mehr statt und ist auch nicht mehr vorgesehen. Dann kannst du sie nutzen, wie du willst. Aber auch hier besteht keine Gewähr auf keine Züge und somit eine Nutzung auf eigene Gefahr.

Wie das rechtlich zu beurteilen ist, hängt von der konkreten Situation bezogen auf die sogenannte "Widmung" als Eisenbahnstrecke ab.

Wenn es sich um eine Strecke handelt, auf der zwar aktuell keine Züge verkehren, die aber formal noch für den Zugverkehr vorgesehen ist, dann handelt es sich quasi um "Unerlaubtes Betreten von Bahnanlagen".

Wenn die Strecke stillgelegt ist, also kein Zugverkehr mehr "von Amts wegen" stattfinden darf, dann sind die eisenbahnrechtlichen Vorschriften irrelevant.

Aber: irgendwem wird dann das Gelände/Grundstück gehören. Und da kannst Du Dich ggf. des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

Servus

Wenn die Firma zum Beispiel den Abschnitt aufgegeben hat und die Strecke "Herrenlos" ist sind alle Vorschriften außer Kraft gesetzt. Manchmal findet man noch alte Kontakte im Gleis, wie zum Bespiel Überreste eines Gleisstromkreises. Da hüpft das Eisenbahnherz bis den Himmel (grins).

Passieren kann dir allerdings nur das du hinfällst oder ähnliches, was aber in den Bereich der eignen Gefahr fällt.

Nur wenn da irgendwann jemand die Strecke kauft weil er z.b. eine Firma eröffnet solltest du das lieber lassen, zumal dann ja auch wieder Zugverkehr stattfinden wird.

Vg

Normal ist es verboten. Ich kenn eine ehemalige Bahnstrecke die seit den 70 er Jahren nicht mehr betrieben wird, zum Teil hat die Bahn Grundstücke an die Gemeinde verkauft, aber die "Entwidmung" ist immer noch nicht da.

Bei der Bahn ist es noch langsamer wie beim Flughafen in Berlin.

Rechtlich: nur wenn diese Strecke (Streckenabschnitt) Entwidmet ist.

ABER: wo kein Kläger, da kein Richter.

Woher ich das weiß:Hobby