Mir wird der Langzeitbesuch in der JVA verweigert. Was kann ich tun?

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Die sogenannten Langzeitbesuche sind im Strafvollzugesetz nicht geregelt, soll heissen sie müssen nicht sein und somit gibt es keinen Rechtsanspruch darauf. Zudem verfügt nichtmal jede JVA über einen entsprechenden Raum. Ok die JVA Sehnde hat einen. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen regelt jede JVA die Zulassung zum LZB unterschiedlich. Meist ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zunächst mal eine fördeurngswürdige Beziehung. Das bedeutet das die Person die zum Besuch kommt einen positiven Einfluss auf den Inhaftierten ausüben kann. Hier sind in der Regel Familienmitglieder, Ehefrauen und langjährige Verlobte gemeint. Eine weitere Voraussetzung ist meist das es während des Vollzuges bei dem Inhaftierten zu keinen Auffälligkeiten gekommen ist, war das immer der Fall? Nicht vergessen sollte man den Sicherheitsaspekt der ebenfalls eine sehr entscheidende Rolle spielt. Man sollte sich dabei vor Augen führen dass der Besuch, meist über einen Zeitraum von 3 Stunden, vollkommen unbeaufsichtigt stattfindet. In dieser Zeit sind die Besuchsteilnehmer in einem Raum eingeschlossen in den zwischzeitlich niemand hereinkommt. Da es in der Vergangenheit bereits schwere Zwischenfälle gegeben hat (zuletzt ein Tötungsdelikt in der JVA Remscheid im April 2010). Andere Vorfälle sind weniger öffentlich geworden, hat es jedoch gegeben. Sicher wird jetzt gerne das Argument ins Feld geführt das sowas bei uns nicht passieren wird. Das kann aber nicht gelten. Denn letzlich trägt die JVA die Verantwortung für allles was hinter ihren Mauern passiert, mam sollte daher Verständnis dafür haben das daher bei den geringsten bestehenden Zweifeln abgelehnt wird.

Noch was zu dem Rat ständig neue Anträge zu stellen, lasst es lieber. Es ist euch in Aussicht gestellt worden das man auf euch zukommt also ist zunächst Geduld angesagt. Sicher muss man nicht bis in alle Ewigkeit warten und kann hin und wieder ruhig mal nachfragen ob ein Antrag nun Sinn machen würde, nur nicht jeden Monat. So alle halbe Jahre wäre schon ok. Ach ja, dies Nachfragen und ggfls. dann der Antrag sollte immer von dem Inhaftierten gestellt werden.

Versuchs mit dem Vertrag immer wieder. Blos nicht aufgeben. Aber eigentlich müssten die dir ganau wie jedem anderen einen Langzeitbesuch erlauben ;)

Frank5607  30.07.2012, 14:33

Versuchs mit dem Vertrag immer wieder... Da kann man keinen Vertrag schließen. Man kann höchstens einen Antrag stellen

sonnenfrage98  30.07.2012, 14:34
@Frank5607

Sorry ich wollte eigentlich Antrag schreiben ... du hast das Recht in zubesuchen!!

engelchenkatrin 
Fragesteller
 30.07.2012, 14:48
@sonnenfrage98

Danke,ja ich besuche ihn auch schon seit fast 3Jahre regelmäßig monatlich,man sagte uns das wir nicht weiter nerven sollten die Sozialtherapeutin kommt irgendwann auf uns zu :-( Aber manche sagen wir sollen nicht aufgeben.Selbst die Beamten sagen man muß und den Lngzeitbesuch genhemigen,sie verstehen das alles auch nicht :-( Ich weiß nicht was ich tuen kann???

engelchenkatrin 
Fragesteller
 30.07.2012, 14:57

Hallo,ja das wollte ich auch ich habe auch schon paar briefe zur Leitung geschrieben der jva aber die sozialtherapeutin meinte wir sollten das lieber lassen und nciht mehr nerven bis sie auf uns zukommt.Aber wer weiß schon wann die auf uns zukommt,selbst die Beamten halten zu uns und sagen das sie es nicht verstehen das uns das immer abgelehnt wird.Ich weiß nicht ob ich weiter nerven soll und mein Freund weiter einen antrag stellen soll oder lieber es lassen sollen?Aber dann bekommen wir wohl NIE langzeitbesuch :-(

Hallo!Entschuldigung für diese Frage.Wie alt Du bist?Wenn Du bist noch nicht so Alt wie ist das nötig dann liegt daran.Also es muss noch bewiesen das Du seine Freundin.Wie ich weiß es soll minimum eure Briefkontakt 6 Monate sein.Es kann auch sein das die haben verdacht ,falls Du kriegst Besuch dann schmugekst Du was.Also ich rate er soll eine antrag stellen an Gefängnis Dierektor und fragen aus welche gründ ist das nicht möglich?Ansonsten wenn alles in ordnung ist:Er macht keine schlimme sachen in Knast dann schalten sie eine Anwalt.Viel Glück!

engelchenkatrin 
Fragesteller
 31.07.2012, 13:37

Hallo,ich bin 34Jahre und ich habe schon seit anfang an mit ihm Briefkontakt und besuche Ihn auch schon von anfang an sprich fast drei Jahre,zusammen sind wir schon seit 2Jahren also das dürfte nicht das Probem sein,denn die können genau sehen seit wann ich komme und wir telefonieren auch jeden tag und das haben die alles vorliegen,es ist nur diese Sozial tante die das nicht genehmigen will,an IHM liegt es nicht er ist vorzeige Knasti und hat sich nichts da drin zu schulden kommen lassen und hält sich auch an allen regeln.

Hallo, du kannst keine Anträge für LZB stellen, das kann nur der Inhaftierte. Der Anstalt ist das egal, ob verheiratet oder nicht, sondern für die zählt eine langjährige Beziehung und macht das anhand von regelmäßigen Briefen und Besuchen aus. Wenn die Sozialarbeiterin das nicht befürwortet wird das auch noch nichts. Wie wärs denn wenn du das nächste Mal mit dem Bruder oder andere Verwandte den LZB machst. 2 Personen sind dort ja sicherlich auch zugelassen. Mit welcher Begründung wird der LZB-Antrag denn immer abgelehnt? VG

Wie lange muss er denn noch? Meines Wissens sind Langzeitbesuche nur für Angehörige vorgesehen und hängen stark von der Führung des Insassen ab. Wenn Du ihn auf Langzeit besuchen willst, musst Du mindestens mit ihm verlobt oder verheiratet sein. Sonst gibt es da auch bei guter Führung keine Chance.

engelchenkatrin 
Fragesteller
 30.07.2012, 14:50

Er muß noch mindestens 6-7 Jahre,aber man sagte uns das es nicht daran liegt das wir nicht verlobt oder verheiratet sind.Es liegt einfach an der Sozialtherapeutin die das jedesmal ablehnt