Gerichtskosten Ratenzahlung

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Wie lautet der Kostenausspruch (wer die Kosten trägt)? Wahrscheinlich wird die Frau die Kosten als Antragstellerin zahlen müssen.

Bei einem Streitwert von 3.000 EUR fallen 54,00 EUR an Gerichtskosten an. Hinzu kommen noch die Auslagen der Gegensiete (Anwalt etc. falls vorhanden gewesen)

Dazu müsste man erst einmal wissen, wer Kostenschuldner ist und wieso dir die Kosten anscheinend auferlegt wurden. Denn im Antragsverfahren schuldet die Kosten, wer das Verfahren beantragt hat. Das wäre deine Frau in diesem Fall.

Wurden dir die Kosten - aus welchen Gründen auch immer - dennoch auferlegt, musst du diese vorrangig alleine tragen. Eine Ratenzahlung kann mit der Gerichtskasse in den meisten Fällen vereinbart werden. Die Gerichtskosten sind bei einem Streitwert von 3000 Euro aber nicht allzu hoch.

apatrio 
Fragesteller
 16.02.2014, 18:37

Danke für die Antwort!

Wie hoch wären die Gerichtskosten bei der 3000 Euro Streitwert? Die Richterin sagte, dass die Kosten in 2 aufgeteilt werden sollen, stimmt es, dann muss ich wahrscheinlich nicht die volle Kosten tragen, oder?

Muss ich die Ratenzahlung beantragen? Wo muss ich das tun?

Danke nochmals.

Ronox  16.02.2014, 19:11
@apatrio

Wenn die Richterin das gesagt hat, dann hat sie die Kostenentscheidung wohl so getroffen, dass ihr jeweils die Hälfte der Verfahrenskosten begleichen müsst. Der Rechner benutzt alte Werte und du hast die Anwaltskosten noch hinzugenommen. Die reinen Gerichtskosten betragen bei einem Streitwert von 3000 Euro in Familiensachen 216 Euro. Davon müsstest du die Hälfte tragen. Die Ratenzahlung wird normalerweise direkt bei der Gerichtskasse beantragt, von der du die Kostennachricht erhalten hast oder erhältst.

apatrio 
Fragesteller
 16.02.2014, 19:21
@Ronox

Vielen Dank! Ich wünsche Dir Alles Gute!

Erdianer  17.02.2014, 21:25
@Ronox

Hallo Leute - hier handelt es sich um eine FAMILIENSACHE und um keine Zivilsache.

Nach dem Gebührensatz in Familiensachen / elterliche Sorge entsteht bei einem Streitwert von 3.000,00 EUR eine Gerichtsgebühr i. H. v. 54,00 EUR.

Und diese wird auch noch zur Hälfte geteilt, wie die Richterin im Kostenausspruch wohl festgestellt hat. Dieser Betrag ist wohl ohne Ratenzahlung bezahlbar.

Ronox  17.02.2014, 21:47
@Erdianer

Du hast recht. Ich habe tatsächlich anstatt der KV 1310 für Kindschaftssachen, die KV 1320 für die übrigen Familiensachen angesetzt. Erstere ist eine 0,5 Gebühr und der von dir berechnete Betrag damit korrekt.