Offener oder geschlossener Vollzug?

6 Antworten

Muss ich mich mit der Entscheidung abfinden?

Ja. Da führt kein Weg dran vorbei. Du bist zu einer Haftstrafe verurteilt worden, musst sie absitzen; und es besteht kein rechtlicher Anspruch darauf, sich die "netteste Unterkunft" aussuchen zu können. Ein Rechtspfleger hat diesbezüglich auch keinerlei Entscheidungsbefugnis.

ALLERDINGS hast du als "Selbststeller" auch im geschlossenen Vollzug Vorteile. Du wirst eher für Außenarbeiten, wenn in der JVA möglich, auch als "Freigänger" zugelassen (ggf. direkt nach Haftantritt). Der Unterschied: Außenarbeiten werden von Anstalts-eigenen/-internen Betrieben unter Aufsicht durchgeführt, "Freigang" bedeutet, dass du in einem Betrieb beschäftigt werden kannst, ohne (Beamten-) Aufsicht und die Arbeitswege auch alleine gehen/fahren darfst.

Ob der Aufschub eine Rolle spielte, ist nicht zu beurteilen, es kann sein, dass im offenen Vollzug kein Platz frei war, "leichtere Fälle" bevorzugt werden mussten …

Grundsätzlich noch ein Wort, ohne es dir so anzuraten: Du bist immer "Selbssteller", wenn du freiwillig zum Strafantritt erscheinst. Es ändert nichts am Status, falls du deinen Termin "versäumen" solltest, so lange du nicht von Beamten dahin "begleitet" wirst. Die JVAen sind sowas gewohnt und machen normalerweise keinen Stress deshalb. Für die ist das einfach nur eine Verwaltungsangelegenheit und die Strafe wird ja dadurch auch nicht kürzer.

Hallo Oliver, auch wenn deine Ladung zum Strafantritt für den OV ist/war, bedeutet das nicht dass du sofort bei Antritt hättest da bleiben können. In den meisten Fällen kommt man trotzallem erstmal in den Geschlossenen und dort auf die Zugangsabteilung. Nach einer Woche wird man in der Regel dann verlegt, nachdem alle "Zuständigen" ihr okay gegeben haben. Letztendlich entscheidet der Anstaltsleiter wohin du kommst (nach Aktenlage) und nicht der Rechtspfleger. Wenn du Montag deinen Antritt im GV hast, bespreche dann alles Weitere mit deinem zuständigen Sozialarbeiter, vielleicht gibt es ja doch noch die Möglichkeit einer Verlegung, das wird jedoch alles intern entschieden, hier draussen hat da keiner mehr ein Wort mit zu reden. Toi,Toi,Toi. Vg.

Bevor Du hier in Panik gerätst, mach dich erst mal schlau was offener Vollzug ist. Auch ein offener Vollzug hat mauern oder Zaun mit Stachel Draht. http://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Vollzug

fs112  03.02.2012, 22:30

Auch ein offener Vollzug hat mauern oder Zaun mit Stachel Draht.

nein, in der Regel nicht, was selbst dein eigener Link beweist^^

Wenn hier jemand die Frage erneut einstellt sollte er auch angeben was er denn zusätzlich wissen will. Sollte er betroffen sein auch nähere Umstände anzugeben.

Wichtig ist zunächst zumindest das Bundesland zu kennen, denn die Vollstreckungspläne der einzelnen Länder sind unterschiedlich (Beispiel: Uli Höneß wäre in NRW z. B. direkt in den offenen Vollzug geladen worden, in Bayern ist das, zu seinem Pech, leider anders).

Nun meine Frage: Muss ich mich mit der Entscheidung abfinden?

Nö. Dein Anwalt kann Haftbeschwerde einlegen.

Können die wirklich machen was sie wollen?

Grins, ja! Stell Dir vor, Du bist in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden.

Darf es sein, dass ich mir durch den Aufschub ins eigene Fleisch geschnitten habe!?

Nö. Ins eigenen Fleisch geschnitten hast Du Dir dadurch, dass Du eine Straftat begangen hast, die so schwerwiegend war, dass Du zu Haft ohne Bewährung verurteilt worden bist. Dazu gehört schon was.

Bitte helft mir schnell.

Warum? Du bist doch selbst schuld! Wenn Du ein braver Junge geblieben wärst, wärst Du auch nicht vor Gericht gekommen. Und noch können sich die Verurteilten in Deutschland ihren Knast nicht selbst aussuchen. Als nächstes verlangst Du wahrscheinlich einen Zimmerservice. Also immer schon brav bleiben und beim Duschen auf keinen Fall nach der Seife bücken.