Brauch man um im Dachgeschoß Laminat zu legen die Genehmigung vom Vermieter?

8 Antworten

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warum sollte das verboten sein? laminat ist ein ganz normaler bodenbelag, den kann dein vermieter dir nicht vorschreiben.

Smudo1284 
Fragesteller
 03.09.2010, 13:42

Ich gehe davon aus, dass das Verbot des Laminats einfach dahingesagt wurde.

Im Vertrag steht nichts darüber drin.

Die haben einfach keine Lust die Kosten für die Kürzung der Türen zu übernehmen bzw. dass die Türen gekürzt werden und bisher ist nichts gekommen, von wegen dass das Laminat raus soll.

Das hätte man mir aber denke ich auch am Telefon mitgeteilt, wenn ich das hätte tun sollen!

Du kannst in der Wohnung alles machen, was sich nach Auszug rückstandsfrei entfernen lässt. Das Problem liegt in deinem Fall wohl darin, dass bedingt durch die Bauhöhe des Laminats die Türen gekürzt werden müssen. Dieser Schritt lässt sich nicht Rückgängig machen und daher kann der Vermieter das Laminat verbieten.

Smudo1284 
Fragesteller
 18.08.2010, 16:38

Kann er denn, wenn die Türen unverändert blieben, die Entfernung des Laminats fordern?

FataMorgana2010  18.08.2010, 18:41
@Smudo1284

Ja, das kann er.

Smudo1284 
Fragesteller
 03.09.2010, 13:39
@FataMorgana2010

Wieso? Laut der Antwort von tomsk nur, wenn alles rückstandslos entfernt werden kann.

Und das Laminat kann nach dem Auszug entfernt werden!!

Ich kann mir nur vorstellen, dass diese Regelung existiert um ggf. Geräuschbelästigung der "Untermieter" zu vermeiden. Wenn es im Vertrag steht, musst Du Dich dran halten. Lass Dir doch den Vertrag vom Vermieter mal zeigen. Hast Du eine Trittschalldämmung verbaut?

Smudo1284 
Fragesteller
 18.08.2010, 13:52

Nein, Teppich drunter, hat sich auch nie jemand beschwert. Nur ich bin so blöd gewesen und habe wegen der Türen da angerufen und natürlich direkt gesagt, dass ich Laminat legte.

FataMorgana2010  18.08.2010, 13:58
@Smudo1284

Selbst wenn sich jetzt keiner beschwert: der nächste Mieter mag lärmempfindlicher sein, beschwert sich beim Vermieter, führt ein Protokoll über Euer Kommen und Gehen und kürzt am Ende die Miete - alles mit Recht. Davor will der Vermieter sich vermutlich schützen. Vielleicht hat er auch mal schlechte Erfahrungen damit gemacht. Wenn er darauf besteht, wirst du leider schlechte Karten haben... immer, wenn man in eine Wohnung etwas investiert, sollte man vorher die Genehmigung des Vermieters haben.

Turbomann  01.03.2018, 09:51
@Smudo1284

Teppich unterm Laminat? Das würde ich keinem raten. Bekannte von mir, die haben das mal gemacht und dann hat sich der Teppichboden darunter gewölbt und außerdem liegt das Laminat nicht plan auf dem Boden und gibt nach beim laufen.

DollyPond  18.08.2010, 13:56

ein verbot wegen lärmschutz macht keinen sinn. der bodenbelag muss sowieso vernüftig also mit trittschalldämmung verlegt werden und warum sollten nur die mieter UNTER der dachgeschoßwohnung lärmschutz genießen?

FataMorgana2010  18.08.2010, 14:29
@DollyPond

Vielleicht, weil der Dachboden nachträglich ausgebaut worden ist und die ganze Konstruktion lärmempfindlicher ist? Da ist ja oft kein gegossener Estrich drin etc. Und ein anderes Argument: bei unserer Dachgeschosswohnung waren die Fußböden aus Spanplatten. Im Badezimmer war PVC verlegt - zwischen Platten und PVC hatte sich Feuchtigkeit angesammelt, die Spanplatten sind verrottet, das war eine aufwändige Geschichte... Bei Teppich kann die Feuchtigkeit wegtrocknen (wenn es richtig gemacht wird), bei Laminat (wie bei PVC) nicht. Auch ein Grund, im Dachgeschoss Laminat zu verbieten.

Smudo1284 
Fragesteller
 18.08.2010, 15:06
@FataMorgana2010

Wir haben einen Steinfußboden und über uns ist ein Dachboden. Also ist die Wohnung nicht direkt unterm Dach.

Ich kann mir aber denken, dass es nicht zulässig ist, einen Laminatfußboden auszuschließen.

Ich werde später mal im Mietvertrag lesen, wenn ich ihn gefunden habe.

Allerdings bleibt dann das Problem, die Türen nicht nutzen zu können.

Da würde ich lieber ausziehen, bevor ich auf eigene Faust die schrottreifen Türen kürze und beim Auszug den Neupreis erstatten zu müssen erstatten.

So wie die nämlich aussehen, sind die aus dem letzten Jahrhundert :-(

Smudo1284 
Fragesteller
 19.08.2010, 01:00
@Smudo1284

Im Mietvertrag steht nicht ausdrücklich, dass Laminat verboten ist.

Nur bei Schönheitsreparaturen steht:

"Das Mitglied darf nur mit Genehmigung der Genossenschaft von der bisherigen Ausführungsart erheblich abweichen."

Und ich glaube, dass die diese falschgeschriebene Klausel damit meinen.

Aber woher soll man wissen, dass Laminat erheblich abweicht, wenn es zum Standart heututage gehört und ich von mindestens 2 anderen Parteien im Haus weiss, dass sie Laminat verlegt haben.

Und ich kann ihn ja nach dem Auszug entfernen. So wie ich laut Mietvertrag die Wohnung überlassen soll, ist ohne Tapeten und Bodenbelag.

Ich weiss nicht wo der Mietvertrag ist. Habe ihn aber schonmal durchgelesen

Wie geht das denn?

Verträge heftet man sich ab, dann findet man sie auch wieder und wie kannst du was durchlesen, wenn du nicht mal weißt, wo dein Mietvertrag ist.

Gehe zum Mieterverein, werde dort für ein paar Euro im Jahr MItglied und lasse dich beraten.

Auf der anderen Seite, sollte man trotz Mietvertrag zur Sicherheit mit dem Vermieter vorher reden und sich das auch bestätigen lassen, dass man in der Wohnung was verändern will.

Der Mietvertrag kann in der Tat vorsehen, dass du kein Laminat verlegen darfst - das hat in der Regel was mit dem Lärmschutz für diejenigen zu tun, die direkt darunter wohnen. Habt ihr beim Verlegen des Laminats auf eine ausreichende Trittschalldämpfung geachtet?

FataMorgana2010  18.08.2010, 14:00

Neben Lärmschutz gibt übrigend noch mehr Aspekte: Dachboden hat evtl. Holzdielen - Laminat dichtet das ab, könnte also schimmeln. Auch das kann teuer werden - für den Vermieter. Und der nächste Mieter will vielleicht kein Laminat - dann müssen die Türen wieder angepasst werden. Auch schlecht.

Smudo1284 
Fragesteller
 18.08.2010, 21:09
@FataMorgana2010

Die Türen sind eh schrottreif, sind im schlechten Zustand, ich habe beim Einzug vor 5 Jahren schon neue gefordert und keine erhalten. Die Scharniere sind so brüchig, dass man die Türen nur mit Mühe und Geduld wieder eingehängt bekommt, wenn der Boden passt ( bei der Eingangstür hat es 10 Minuten gedauert ).

Schätzungsweise sind sie seit dem Bau des Hauses vor 40 / 50 Jahren hier drin.

In meiner Wohnung sind keine Holzdielen drin, auf dem Dachboden darüber schon.

Mein Problem ist jetzt: Lass ich es so, wie es ist, kann ich jederzeit mit einem Schreiben des Vermieters rechnen, das Laminat zu entfernen, was es mir nicht wert ist, weil ich ja jetzt schon ein paar Hundert € in den Müll geworfen habe. Außerdem zieht es in der Wohnung ohne die Türen und es ist noch kein Winter.

Nehme ich selbst an den Türen Veränderungen vor, kann ich beim Auszug die neuen Türen zahlen, obwohl sie schon lange nichts mehr wert sind.

Ich denke, dass es sinnvoll ist, die Kündigung einzureichen und sich was Besseres zu suchen.