Jägerhaus im Wald

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Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um die Hochsitze handelt und nicht um Jagdhütten.

Beides ist Eigentum einer Person und damit eigentlich für Dritte Tabu. Aber da Wert und Nutzen doch sehr weit auseinandergehen wird ein betreten/benutzen unterschiedlich bewertet.

Das unerlaubte Betreten einer Jagdhütte ist eine Straftat und wird auch als solche pol. verfolgt.

Das erklettern eines Hochsitzes/Jagdkanzel hingegen wird nicht als solches gesehen, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird (Schild). Wenn beim ersteigen/benutzen dieser jagdlichen Einrichtung nichts beschädigt wird, sollte auch keiner was dagegen sagen. Aber beachte, jegliche Nutzung des Waldes, also auch der jagdlichen Einrichtungen, ist auf eigene Gefahr. Wenn da irgendwas passiert geht es auf Deine Rechnung. Erwischt Dich der Jagdherr und unterstellt Dir Beschädigungen verursacht zu haben kann das auch teuer werden.

Hallo,

Nein darfst du nicht, weil du nicht der Besitzer der Wohnung ist. Das bedeutet, sollte euch jemanden sehen oder er selber, kann er eine Anzeige bei der Polizei wegen "Hausfriedensbruch" machen.

Es ist genau so, wenn deine Tür nicht abgeschloßen ist, und andere gehen in dein Haus rein und machen es sich dort gemütlich.

Die sind ja nicht Dein Eigentum. Also hast Du dort auch nichts zu suchen. Es sei denn, Du trägst zufällig das kostenlose Wochenblatt aus und willst es dort im Briefkasten zustellen ....

http://www.sdw.de/waldwissen/verhalten-im-wald/waldknigge

Hochsitze und andere Einrichtungen

Jagdliche, fischereiwirtschaftliche, imkerliche und forstliche Einrichtungen dürfen nur von befugten Personen betreten oder benutzt werden.

antnschnobe, UserMod Light  13.04.2015, 22:43

Darf ein Erholungssuchender jagdliche Einrichtungen betreten ?

- §§ 858, 859 BGB

Jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze, Jagdkanzeln, Ansitzleitern, Wildwiesen dürfen nicht betreten werden. Dies stellt eine verbotene Eigenmacht dar, derer sich der Berechtigte (sogar mit Gewalt) erwehren kann.

http://www.hegering-ruhrtal.de/service/verhaltensweisen.pdf

dejure.org/gesetze/BGB/858.html

Nein, darfst du nicht