Ladendiebstahl mit geringem Wert, was kommt auf mich zu?

8 Antworten

Sofern es zur Anzeige kommt, wirst Du Gelegenheit haben Dich dazu zu äußern. Mit etwas reue verpackt wird das Verfahren nach einiger Zeit, vorausgesetzt Du hattest bisher noch keine Ermittlungen gegen Dich (warst also in der Vergangenheit nicht aufgefallen) aus Mangel des öffentlichen Interesses, eingestellt. Hast also keine Verfahren zu erwarten.

Für die Zukunft wünsche ich Dir, Dich an Recht und Ordnung zu halten - so lässt sich das leben deutlich entspannter genießen.

Die 100 € musst Du auf Basis einer vertraglichen Regelung mit dem Supermarkt bezahlen. Diese hängen im Laden uns und gelten mit Betreten als akzeptiert. Üblicherweise dienen sie als pauschaler Aufwandsersatz.

Wird Anzeige erstattet und bist Du Ersttäter, dann hast Du kaum etwas zu befürchten, von einer Geldstrafe einmal abgesehen. Bist Du Wiederholungstäter, dann sind Sozialstunden u.ä. zu erwarten. Vorbestraft bist Du damit natürlich noch nicht, dafür ist das Delikt zu gering. Wie gesagt, außer Du bist Wiederholungstäter, dann schauen die Sachen schnell anders aus!

Was genau auf Dich zukommen kann, wenn es zur Anzeige kommt ist nicht zu sagen. Ladendiebstahl ist nun mal eine Straftat und die "muß" bestraft werden. Da ist es egal ob Du 3€ oder 3.000€ mitnehmen wolltest.

Ich denke mal es kommt zu keiner Anzeige. Selbst wenn, wenn Du das erste mal erwischt wurdest wie beschrieben, wird der Staatsanwalt das Verfahren sehr warscheinlich einstellen. Also wird Edekadas ganze Verfahren was sie machen müssten zu viel sein.

Du wirst sehr wahrscheinlich für diesen Edeka Hausverbot bekommen. Vielleicht für alle Edeka in ganz Deutschland. Dieses Hausverbot wird von Edeka meist zeitlich begrenzt ausgesprochen.

Dann mußt Du eben zu Lidl gehen.;))

Also mach Dir keine Sorgen wegen Deiner Zukunft. Keiner wird je was davon erfahren. Nur bei Edeka wirst Du sehr wahrscheinlich nicht Arbeiten können, oder Ausbildung dort machen.;))))

Diebstahl ist unabhängig vom Warenwert Diebstahl.

Die 100 € sind keine Strafe, sondern die "Bearbeitungsgebühr". Die Strafe kommt noch.

Maschaxwr 
Fragesteller
 15.10.2017, 14:47

Ja genau das meinte ich auch. Aber mit was muss ich rechnen?

DerHans  15.10.2017, 14:48
@Maschaxwr

Google unter Strafgesetzbuch "Diebstahl"

Wenn Du volljährig bist, könnte etwaiges Jugend-Strafrecht hier höchstens noch bis zur Vollendung Deines 21 Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen für Dich Anwendbarkeit finden.

Ein "einfacher" Diebstahl "geringwertiger Sachen" ist aber ein Antragsdelikt und würde somit nur auf Antrag der geschädigten Partei ( Anzeige ) überhaupt zu einer weiteren Verfolgung der Tatbestände führen. 

Wenn es wirklich zu einer Anzeige käme, Du zuvor aber noch nie polizeilich ( strafrechtlich ) in Erscheinung tratest, so würde das Verfahren sehr wahrscheinlich selbst im Erwachsenen-Strafrecht gegen eine kleine Geld- / oder Arbeitsauflage eingestellt werden. 

Sollte es doch zu einem Urteil nach Strafantrag kommen, werden Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe oder > 90 Tagen Ersatz-Freiheitsstrafe bei zuvor unbescholtenen Bürgern zu KEINEM Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis führen. 

Die geforderten 100 Euro waren vermutlich bis jetzt ja nur eine Haus-Interne Strafgebühr des Warenhauses. Das hat noch nicht automatisch eine Anzeige zur Folge, aber sehr wahrscheinlich ein Hausverbot für mindestens 1-2 Jahre. An letzteres solltest Du Dich dann UNBEDINGT auch halten, sofern ausgesprochen, weil ansonsten prinzipiell erneut ein Straftatbestand ( Hausfriedensbruch ) erfüllt wäre. 

Wenn Du die nächsten etwa 3-4 Monate keine Post von der Polizei bekommst, hat man Dich vermutlich nicht angezeigt und Dir stehen dann mit Sicherheit alle beruflichen Wege auch bei Behörden absolut offen. 😉