Ladendiebstahl mit Waffe (Taschen Messer )kommt das ins fürungazeugnis?
Ich bin 14 Jahre alt und habe bei Rossmann geklaut und wurde erwischt davor war ich aber bei dm und habe da auch geklaut als die Polizei gekommen ist haben sie bemerkt das ich keinen Kassenzettel von dm hatte und sind zum dm rüber und haben herausgefunden das ich auch dort geklaut habe. Ich hatte noch ein taschenmesser dabei etwa 6-8cm Klinge mit zwei Händen zu öffnen. Was sind die Folgen und kommt das in mein Führungszeugnis ????
5 Antworten
Bei einer Verfahrenseinstellung nach §§ 153 , 153a StPO erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister.
Eingetragen wird die Sache ins ZStV (Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft) für 2 Jahre und in die Datenbanken der Polizei (für 10 Jahre). In letzteres hat aber nur die Polizei Einblick. Ins ZStV haben Gerichte und StA'en Einblick (aber auch nur zum Zweck der Strafverfolgung)
Da das Messer nicht offen getragen wurde sondern zugeklappt in der Tasche war, wird es zur Einstellung kommen.
Aber du wirst mit Sicherheit ein Hausverbot in den Läden bekommen.
Nein, kommt nicht ins Führungszeugnis. Bei Jugendlichen werden dort nur tatsächlich zu verbüßende Haftstrafen eingetragen- was hier nicht die Folge sein wird.
Danke für die Antwort
das ist nicht mit waffe
diebstahl mit waffe ist raub, das ist einfach diebstahl und wenn du das messer nicht haben durftest, ist das eine gesonderte straftat
nein, das ist popoaa, das kommt nicht in das führungszeugnis, was arbeitgeber oder vermieter sehen
nur behörden sehen das, das kommt in irgendeine komische akte, aber normale mernschen sehen das nicht
statt einer Waffe hättest du mal lieber Geld mitnehmen sollen und ja bewaffneter Diebstahl wiegt schwere als ohne Waffe
Bewaffneter Diebstahl (§ 244 StGB)https://www.expertehilft.de/strafrecht/diebstahl/diebstahl-welche-strafen-drohen
Ja kommt es. Macht sich schlecht später, es wird allerdings vermerkt dass du auch noch minderjährig bist