Ladendiebstahl mit Waffe (Taschen Messer )kommt das ins fürungazeugnis?

5 Antworten

Bei einer Verfahrenseinstellung nach §§ 153 , 153a StPO erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister.

Eingetragen wird die Sache ins ZStV (Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft) für 2 Jahre und in die Datenbanken der Polizei (für 10 Jahre). In letzteres hat aber nur die Polizei Einblick. Ins ZStV haben Gerichte und StA'en Einblick (aber auch nur zum Zweck der Strafverfolgung)

Da das Messer nicht offen getragen wurde sondern zugeklappt in der Tasche war, wird es zur Einstellung kommen.

Aber du wirst mit Sicherheit ein Hausverbot in den Läden bekommen.

Nein, kommt nicht ins Führungszeugnis. Bei Jugendlichen werden dort nur tatsächlich zu verbüßende Haftstrafen eingetragen- was hier nicht die Folge sein wird.

Danke für die Antwort

das ist nicht mit waffe

diebstahl mit waffe ist raub, das ist einfach diebstahl und wenn du das messer nicht haben durftest, ist das eine gesonderte straftat

nein, das ist popoaa, das kommt nicht in das führungszeugnis, was arbeitgeber oder vermieter sehen

nur behörden sehen das, das kommt in irgendeine komische akte, aber normale mernschen sehen das nicht

Ja kommt es. Macht sich schlecht später, es wird allerdings vermerkt dass du auch noch minderjährig bist