Laden Diebstahl im Führungszeugnis?
Hey community, Wurde vor einem halben Jahr bei einem ladendiebstahl erwischt worden und habe auch ein Brief von den Anwälten bekommen das ich da bundesweit hausverbot habe und habe auch eine Geldstrafe in Höhe von 130 € bekommen die ich immernoch abbezahle und ein Brief von der Polizei ist bis jetzt auch nicht gekommen und ich muss für meine zukünftige Arbeit ein Führungszeugnis beantragen und habe schiss das dass da drinne steht Hilfe ?
4 Antworten
Wie soll das das rein kommen? Im Führungszeugnis stehen nur Sachen, wenn es ein Gerichtsurteil gegeben hat.
Du hast aber keine "Strafe" gezahlt, die kann ein Kaufhaus gar nicht verhängen, sondern eine Bearbeitungsgebühr.
und DIE steht natürlich nicht im Führungszeugnis! Und auch Kleinkram kommt nicht ins Führungszeugnis. Der LAdendiebstahl staht als so oder so nicht drinne.
Wenn du verurteilt wurdest steht das auch da drin und ich meine sogar sehr lange ich würde es einfach angeben :) sry
Mhh wenn glück hast steht es noch nicht drin :)
Das ist Blödsinn.
Ins Führungszeugnisse kommen bei Erwachsenen-Strafrecht Strafen ab 91 Tagesätzen, im Jugendstrafrecht bleiben Strafen bis 2 Jahre auf Bewährung draußen! Gelöscht werden die nach 3 ober 5 Jahren, je nach Strafmaß
Diese Strafe wird wegen Geringfügigkeit selbstverständlich nicht im Führungszeugnis ausgeführt:
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) § 32 Inhalt des Führungszeugnisses (2) Nicht aufgenommen werden- 1.
- die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 des Strafgesetzbuchs,
- 2.
- der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes,
- 3.
- Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,
- 4.
- Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt und die Beseitigung nicht widerrufen worden ist,
- 5.
-
Verurteilungen, durch die auf
- a)
- Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
- b)
- Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
- 6.
-
Verurteilungen, durch die auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes
- a)
- nach § 35 oder § 36 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt oder zur Bewährung ausgesetzt oder
- b)
- nach § 56 oder § 57 des Strafgesetzbuchs zur Bewährung ausgesetzt worden ist und sich aus dem Register ergibt, daß der Verurteilte die Tat oder bei Gesamtstrafen alle oder den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der Taten auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat.
Habe die tat mit 18 gemacht bin jetzt 19
Völlig egal, das gibt allenfalls 10-20 Tagessätze.
Eintragungsgrenze (siehe oben): Mehr als 90 Tagessätze; hierfür müsstest Du schon den ganzen Laden ausräumen & mit dem 40-Tonner abtransportieren☻☻☻
Ich wurde aber noch nicht verurteilt weil ich noch kein Brief von der Polizei bekommen habe