Ladendiebstahl bei Aldi

4 Antworten

Hallo,

zu Deiner Frage von vor 2 Stunden "Das heißt wenn es zu einer Geldstrafe kommt dann steht das drin ? Auch bei einer geringen ?"

Ja, unter Umständen. Im Bundeszentralregister werden ja nicht nur Gerichtsurteile, sondern auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaften oder sonstigen Institutionen eingetragen.

Das Führungszeugnis ist ja "nur" ein Ausdruck aus der Datenbank und dieser Ausdruck kann halt verschiedene Datensätze enthalten, das hängt eben vom Verwendungszweck ab. So können die Einträge in einem privaten FüZ durchaus von denen eines "erweiterten" oder "Behörden-FüZ" abweichen.

Infos dazu gibt es hier beim Bundesjustizamt:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

  1. Der Brief ist entweder von der Polizei (Vernehmung) oder direkt vom Gericht (Vorladung zum Termin) im bewussten gelben Umschlag. Neutral sind beide Kuverts nicht! Wann... da verweigert meine Kristallkugel die Aussage.

  2. Bei einer Ersttat und tätiger Reue wird es mit einem Bußgeld in Höhe von xy Tagessätzen ablaufen.

  3. In einem ERWEITERTEN Führungszeugnis steht das nach Rechtskraft des Urteils drin! Nur im normalen Führungszeugnis steht das erst ab Strafen über 70 Tagessätzen drin... insofern hast du Pech!

muggelbea 
Fragesteller
 26.01.2014, 08:39

Das heißt wenn es zu einer Geldstrafe kommt dann steht das drin ? Auch bei einer geringen ?

Hallo, beim errsten mal..wirste wohl mit einem Bussgeld..für gemeinnützige Zwecke verwarnt werden.....mach dir mal keien Kopf...kannst ja eh nichts rückgängig machen LG

Auxh wen man sich nicht viel leisten kann und man das schöne aber haben will, ist das keinen grund zu stehlen . Ich glaube nicht das es in dem Führungszeugnis kommt .