Erweitertes FÜHRUNGSZEUGNIS polizei
Hallo zusammen. Und zwar brauche ich für meinen neuen arbeitgeber ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis...wurde vor ein paar monaten zu einer geldstrafe verurteilt. .ca.10 tagessätze soll insgesamt 300€ zahlen..meine frage ist ob es dann da drin steht?
9 Antworten
So weit ich informiert bin, kommen nur Strafen ab 90 Tagessaetzen bzw. Freiheitsstrafen mit mindestens 3 Monate Bewaehrung in das normale Fuehrungszeugnis. Da fallen deine 10 Tage nicht drunter.
Im erweiteren Fuehrungszeugnis kommen nur noch zusaetzlich Strafen hinzu, die im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen, auch wenn sie unter diese Grenzen fallen. Verurteilungen wegen Kinderpornografie z.B. oder Belaestigungen von Kindern.
Das erweiterte Fuehrungszeugnis braucht man, wenn man man mit Kindern und Jugendlichen arbeiten im Beruf, Erzieherin, Pflegeperson, Schuelerbusfahrer, Bademeister, Betreuer, Trainer, eben alle sensiblen Bereiche, in dem ein anstaendiger Lebenswandel bezueglich Kindern wichtig ist.
Wenn deine Strafe also aufgrund anderer Delikte, die nichts mit Kindern zu tun haben, erfolgt ist, sollte das nicht drin stehen.
Nein es hat nichts mit kindern zu tun oder ähnlichem
na endlich mal eine korrekte Antwort!
Nachtrag:
Das Erweiterte Fuehrungszeugnis wurde eingefuehrt, weil es in der Vergangenheit vorkam, dass es zu sexuellen Uebergriffen an Kindern kam von Leuten, die mit diesen Kindern Umgang als Erzieher, Betreuer, Trainer usw. hatten und die bereits eine kleine Vorstrafe wegen solcher Delikte hatten, bevor sie eingestellt wurden. Die standen aber wegen ihrer Geringfuegigkeit nicht im Fuehrungszeugnis drin. Und da fragte man sich halt, warum konnten solche Leute in so eine Postition ueberhaupt eingestellt werden und wie kann man das in Zukunft vermeiden.
Ein erweitertes Fuehrungszeugnis kann daher nur von Arbeitgebern mit diesem Hintergrund (Kontakt zu vielen Kindern im Job) verlangt werden und es stehen zusaetzlich nur solche Delikte drin.
Bei allen anderen Verurteilungen bleibt alles beim Alten, nur Strafen, die eine gewisse Hoehe ueberschreiten (90 Tagessaetze) kommen rein, alles andere koennen ausschliesslich Behoeren in Amtsausuebung (Richter, Staatsanwaltschaft) einsehen, im Fuehrungszeugnis erscheint es aber nicht.
Da stehen alle Urteile drin die in den letzen Jahren gegen dich ergangen sind. Länger zurückliegende Verurteilungen können aber gestrichen sein. In deinem Fall aber eher nicht.
nein, nur Verurteilungen ueber ab 90 Tagessaetze stehen drin und Straftaten im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen und gestrichen wird auch nichts, egal wie alt.
Seit 2010 so gut wie alle. Auch unter 90 Tagessätzen.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/06/08/erweiterte-fuehrungszeugni/
so gut wie alle
Das ist doch Quatsch. Die Liste beinhaltet nur Delikte, welche für den Umgang mit Kindern usw. relevant sind und sonst bei einem normalen Führungszeugnis unter den Tisch gefallen wären.
Wenn es sich nicht um ein Sexualdelikt (oder ähnliches für den Schutz von Kindern relevantes Delikt) handelt, wird das nicht aufgeführt.
in es hat gar nichts mot einer sexualstraftat oder ähnlicgem zu tun
dann erscheint es nicht im Fuehrungszeugnis!
dann kannst du das auch guten Gewissens beantragen
Ist der Arbeitgeber ein/e öffentliche/r Behörde/Betrieb oder ein Privatunternehmen?
Ist es eine öffentliche Behörde, kannst du bei Beantragung darum bitten, dass du das erweiterte Führungszeugnis vor Versand an den potentiellen Arbeitgeber zunächst selbst einsehen und entscheiden kannst, ob es verschickt oder vernichtet werden soll. Ist es ein privates Unternehmen, dann wird das erweiterte Führungszeugnis zu dir nach Hause geschickt und du kannst selbst entscheiden, ob du es an den potentiellen Arbeitgeber schickst. In beiden Fällen brauchst du aber das Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, um das erweitere Führungszeugnis beantragen zu können.
Natürlich kannst du dem Arbeitgeber auch schon vorab ehrlich sagen, was wahrscheinlich drinstehen wird. Wenn der Arbeitgeber sagt, dass es dann wahrscheinlich nichts wird, dann hast du 13,- Euro gespart! Sagt er aber, dass das für ihn keine Rolle spielt, dann kannst du die 13,- Euro gern investieren. Es kommt auch darauf an, WARUM du zu 10 Tagessätzen á 30,- Euro veruteilt wurdest und was die Aufgabe in deinem neuen Job wäre.
Eine Jugendherberge
In einer Jugendherberge hast du mit Kindern und Jugendlichen Kontakt. Evtl. will man dir auch vertrauensvolle Augaben übertragen, die mit Geld oder Wertsachen allgemein zu tun haben könnten (z. B. Fundsachen, Wechselgeld, Kasse, Zimmer reinigen (da können auch Wertsachen irgendwo im Schrank liegen). Da kann man natürlich keinen Dieb gebrauchen.
Jetzt bleibt also noch die Frage WARUM du 10x 30,- Euro zahlen musstest.
Werde als reinigungskraft arbeiten
Das ist nicht meine Frage gewesen. Als Reinigungskraft kommst du natürlich in die Zimmer (Generalschlüssel) - auch wenn diese noch bewohnt werden und die Leute tagsüber nur wandern oder beim Stadtbummel sind. Da kann es natürlich sein, dass da irgendwo Wertsachen liegen (ein Smartphone, ein 5,- Euro-Schein, ein teures Parfüm im Bad, ein Batterie-Ladegerät, eine teure Sonnenbrille usw.). Das sind alles Werte. Und da kann man keinen Dieb als Reinigungsfachkraft brauchen.
Also mein letzter Versuch: Warum musstest du 10x 30,- Euro zahlen? Hast du gestohlen, betrogen, gelogen? Wenn ja, dann kannst du dir die 13,- Euro für das erweiterte Führungszeugnis sparen. Oder du fragst vorher die Jugendherberge, bevor du es beantragst, ob sie dich dann trotzdem nehmen würden, wenn das die einzigste Straftat war.
Ich habe weiter recherchiert: Schaue dir bitte folgenden Link an (Absatz 1 und 2): http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
Eventuell wurde dein Vergehen nicht eingetragen. Sicher sagen kann dir das aber niemand. Da musst du entweder direkt beim Gericht anfragen, wo du damals zur Geldstrafe verurteilt wurdest oder eben 13,- Euro investieren und das erweiterte Führungszeugnis beantragen.
Also mein letzter Versuch: Warum musstest du 10x 30,- Euro zahlen? Hast du gestohlen, betrogen, gelogen? Wenn ja, dann kannst du dir die 13,- Euro für das erweiterte Führungszeugnis sparen
Mit welcher Begründung? So etwas würde dort nicht auftauchen
Du hast recht. Ich habe mir das mal durchgelesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
Geldstrafe liegt deutlich unter 90 Tagessätzen.
Sie nannten es betrug ..wegen einer nicht gezahlten Rechnung
es geht im erweiterten Fuehrungszeugnis aber nur um Sachen mit Kindern. Auch eine Putzkraft in einer Jugendherberge haette die Moeglichkeit, dort gewisse Sachen mit Kindern anzustellen. Daher kann niemand dort arbeiten, der irgendeine Verurteilung wegen Belaestigung von Kindern, Kinderpornografie oder aehnlichem hat. Das soll geprueft werden.
Fuer Diebstahl, Betrug gelten die Regeln des normalen Fuehrungszeugnisses und da kommen nur Sachen rein ab 90 Tagessaetzen. Ein kleiner Ladendiebstahl waere daher nicht schlimm, aber Verkauf von Kinderpornografie schon.
Nein habe nix mit kindern..oder dergleichen getan
So wie es aussieht kommt es wohl nicht ins erweiterte Führungszeugnis. Eine absolut 100%ige Sicherheit kann dir hier aber wohl niemand geben. Du wirst die 13,- Euro also einfach investieren müssen.
Wie sicher bist du dir?
Es gibt keine 100%ige Sicherheit. Du musst das erweiterte Führungszeugnis beantragen wenn du absolute Sicherheit haben willst. Da es sich bei einer Jugendherberge um keine staatliche/behördliche Einrichtung handelt, wird das erweiterte Führungszeugnis direkt zu dir nach Hause geschickt. Dann kannst du selbst entscheiden, ob du es an die Jugendherberge weiterschickst oder nicht.
Geldstrafen über 90 Tagessätze werden nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt sein.
Das Bundeszentralregister hat andere Fristen.
das stimmt so nicht, es müssen längst nicht alle Verurteilungen enthalten sein