Steht Ladendiebstahl im erweiterten Führungszeugnis?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann dich beruhigen....

Nein, ein (einziger) Ladendiebstahl steht weder im "normalen" und schon garnicht im erweiterten Führungszeugnis!

http://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/ErwFZ/ErwFZ__node.html?__nnn=true

Ich hab halt jemanden gefragt und der meinte da würde alles drinstehen. Er sagte das ich es nicht beantragen könnte.sondern nur er (Leiter des OV) und er bräuchte nur meine Unterschrift. Gibt es verschiedene erweiterte Führungszeugnisse.

@Kazumi1

Das stimmt so nicht. Ich versuche es einfach zu erklären: Im normalen Führungszeugnis werden Straftaten erst eingetragen, wenn man mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe bekommen hat (und das ist schon ein ordentliches Kaliber). Wenn du aber mehrfach straffällig geworden bist, dann werden auch Veruteilungen mit weniger als 90 Tagessätze eingetragen. Bei Jugendlichen sind die Voraussetzungen sogar noch höher.....

Bei Bewährung oder Gefängnisstrafe werden Straftaten immer eingetragen.

Das erweiterte Führungszeugnis betrifft nur bestimmte Straftaten: Also Sexualstraftaten und Straftaten zum Nachteil von Kinder und Jugendliche (zum Beispiel Missbrauch von Schutzbefohlenen). Hier werden solche Delikte auch bei einem "Erstverstoß" eingetragen, wenn die Strafe geringer als die 90 Tagessätze ausgefallen ist. Das soll dem Schutz dienen, wenn solche Menschen beruflichen Umgang mit Kindern oder Jugendlichen haben (also zum Schutz).

Ein von dir beschriebener Ladendiebstahl für sich alleine taucht weder im normalen noch im erweiterten Führungszeugnis auf.

PS: Das ist auch gut so, warum soll man einem Jugendlichen wegen einem Diebstahl die ganze Zukunft verbauen.... ;-)

@istdochegaltom

Danke für die hilfreiche Antwort :)

@istdochegaltom

Also taucht im erweitertem Führungszeugnis auch nichts auf, wenn man Straffällig geworden ist mit 90 oder mehr Tagessätzen, wenn es nicht Straftagen betrifft zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, Schutzbefohlenen?

@oo0Julia0oo

Im erweiterten Führungszeugnis werden zusätzlich bzw. nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und/oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgenommen. Auch wenn es zu keiner Verurteilung von +90 Tagessätze kam.

mhhhh, wenn das ins führungszeugnis eingetragen wird, dann werden fotos gemacht, fingerabdrücke genommen etc. kannst du dich daran erinnern?

Ich musste keine Fotos machen und keine Fingerabdrücke abgeben.

@Kazumi1

dann wirds nicht drin stehen ;)

@Hodenbeutel

Aber das Problem ist ja dad es keine normales Führungszeugnis ist sondern ein erweitertes Führungszeugnis. Ich weiß nichtob es dann der ladendiebstahl drin steht.

@Kazumi1

Das Führungszeugnis hat nichts mit Fingerabdrücke, Fotos usw. zu tun.

@istdochegaltom

Richtig! Meine Fingerabdrücke und Fotos sind auch bei der Polizei registriert, bin ein bad girl jaja, und trotzdem ist mein Führungszeugnis, das normale jedenfalls (das erweiterte hab ich noch nicht) astrein...

frag doch einfach mal bei der polizei nach