Steht Ladendiebstahl im erweiterten Führungszeugnis?
Steht ein Ladendiebstahl mit 14 im erweiterten Führungszeugnis? Ich habe mit 14 ein Ladendiebstahl im HIT begangen im Wert von Ca.25€. Ich musste 20 Sozialstunden ableisten.Ich bereue das zutiefst. Das ist jetzt 3 Jahre her. Ich muss ein erweitertes Führungszeugnis beantragen für meine ehrenamtliche Arbeit als Gruppenleiter einer Jugendgruppe. Wird der Ladendiebstahl im erweiterten Führungszeugnis stehen? Ich weiß leider nicht mehr ob der Brief von der Staatsanwaltschaft kam. Ich musste auf jeden Fall 20 Sozialstunden im Tierheim ableisten. Ich wurde dazu verpflichtet. Ich bin mir leider nicht ganz sicher, aber das Verfahren wurde glaube ich eingestellt... Auf jeden Fall gab das eine Anzeige und ich musste mit aufs Revier wo ich abgeholt werden musste. Ich wurde nochmal zur Befragung eingeladen und später bekam ich dann ein Brief mit den Sozialstunden den ich in dem Brief erwähnten " Betrieb" machen musste.
3 Antworten
Ich kann dich beruhigen....
Nein, ein (einziger) Ladendiebstahl steht weder im "normalen" und schon garnicht im erweiterten Führungszeugnis!
http://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/ErwFZ/ErwFZ__node.html?__nnn=true
Das stimmt so nicht. Ich versuche es einfach zu erklären: Im normalen Führungszeugnis werden Straftaten erst eingetragen, wenn man mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe bekommen hat (und das ist schon ein ordentliches Kaliber). Wenn du aber mehrfach straffällig geworden bist, dann werden auch Veruteilungen mit weniger als 90 Tagessätze eingetragen. Bei Jugendlichen sind die Voraussetzungen sogar noch höher.....
Bei Bewährung oder Gefängnisstrafe werden Straftaten immer eingetragen.
Das erweiterte Führungszeugnis betrifft nur bestimmte Straftaten: Also Sexualstraftaten und Straftaten zum Nachteil von Kinder und Jugendliche (zum Beispiel Missbrauch von Schutzbefohlenen). Hier werden solche Delikte auch bei einem "Erstverstoß" eingetragen, wenn die Strafe geringer als die 90 Tagessätze ausgefallen ist. Das soll dem Schutz dienen, wenn solche Menschen beruflichen Umgang mit Kindern oder Jugendlichen haben (also zum Schutz).
Ein von dir beschriebener Ladendiebstahl für sich alleine taucht weder im normalen noch im erweiterten Führungszeugnis auf.
PS: Das ist auch gut so, warum soll man einem Jugendlichen wegen einem Diebstahl die ganze Zukunft verbauen.... ;-)
Danke für die hilfreiche Antwort :)
Also taucht im erweitertem Führungszeugnis auch nichts auf, wenn man Straffällig geworden ist mit 90 oder mehr Tagessätzen, wenn es nicht Straftagen betrifft zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen, Schutzbefohlenen?
Im erweiterten Führungszeugnis werden zusätzlich bzw. nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und/oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit aufgenommen. Auch wenn es zu keiner Verurteilung von +90 Tagessätze kam.
mhhhh, wenn das ins führungszeugnis eingetragen wird, dann werden fotos gemacht, fingerabdrücke genommen etc. kannst du dich daran erinnern?
Ich musste keine Fotos machen und keine Fingerabdrücke abgeben.
dann wirds nicht drin stehen ;)
Aber das Problem ist ja dad es keine normales Führungszeugnis ist sondern ein erweitertes Führungszeugnis. Ich weiß nichtob es dann der ladendiebstahl drin steht.
Das Führungszeugnis hat nichts mit Fingerabdrücke, Fotos usw. zu tun.
Richtig! Meine Fingerabdrücke und Fotos sind auch bei der Polizei registriert, bin ein bad girl jaja, und trotzdem ist mein Führungszeugnis, das normale jedenfalls (das erweiterte hab ich noch nicht) astrein...
frag doch einfach mal bei der polizei nach
Ich hab halt jemanden gefragt und der meinte da würde alles drinstehen. Er sagte das ich es nicht beantragen könnte.sondern nur er (Leiter des OV) und er bräuchte nur meine Unterschrift. Gibt es verschiedene erweiterte Führungszeugnisse.