Laden mieten zum abhängen?

5 Antworten

Zunächst ist die private Nutzung von Gewerbeimmobilien ohne Umwidmung in den meisten Ländern eine Ordnungswidrigkeit, in Berlin z.B. über § 83 Abs. 2 BauO Bln i.V.m. § 85 Abs. 1 Nr. 8 BauO Bln. In dem Fall wären Bußgelder bis 500.000 € möglich, die auch nur für den Mieter entstehen können, wenn der Vermieter nachweisen kann, nichts von der abweichenden Nutzung gewußt zu haben (Mietzweck im Vertrag).

Es ist auch eine Frage der "Lärmemissionen" und der Umgebung. Ist es in einem allgemeinen Wohngebiet belegen, wäre nur stilles Gewerbe erlaubt, eben auch eine Nutzung als Büro, die von Dir benannten Aktivitäten dürften aber ggf. den Rahmen eines stillen Gewerbes überschreiten. Außerdem besitzen Mieter von Gewerbeimmobilien keinen zu Mietern vergleichbaren Schutz (z.B. zur Kündigung § 500a Abs. 2 BGB, es kann ohne Begründung gekündigt werden, Mieterschutz greift nur bei Vermietung zu Wohnzwecken). Da in einem Gewerbemietvertrag aber die Nutzungsart enthalten ist, würde schon über die abweichende Nutzung ein Recht zur fristlosen Kündigung erwachsen.

Dann käme hinzu, daß Gewerbeimmobilien nicht nur mit weniger Rechten für den Mieter verbunden sind, sondern auch, besonders bei Büros, meist deutlich teurer als Mietobjekte sind, aber bei Belegenheit in Wohngebieten den gleichen Beschränkungen unterlägen hinsichtlich Emissionsschutz.

Klar, das geht. Musst nur einen Vermieter finden.

Ein Büroraum oder ein Ladenlokal ist meist nutzungsgebunden, dafür müsste man eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Damit verbunden sind oft Auflagen und entspr. Umbau, denn an einen Wohnraum werden andere Anforderungen gestellt als an ein Büro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für diesen Zweck solltest du dir ein günstiges 1-Zimmer-Appartement suchen.

Das käme sicher preiswerter, als ein Ladengeschäft.

Ist das nicht bereits das, was man unter Zweckentfremdung versteht? Ich weiß nicht...