Einbruch Ladenlokal
Hallo, ich bin Mieter eines Ladenlokals das sich im EG eines Mehrfamilienhauses befindet. Ich kann den Laden von vorne durch die Haupteingangstür betreten und einmal durch eine Seitentür, die auch von der anderen Mietern, die über dem Ladenlokal wohnen genutzt wird, betreten und komme dann durch eine weitere Tür direkt in mein Büro. Ich habe eine Betriebshaftpflicht- und eine Inhalstversicherung für das Ladenlokal abgeschlossen. Es wurde erfolgreich durch die Seiteneingangstür eingebrochen und dann sind die Täter auch erfolgreich durch die Tür zum Büro eingebrochen und haben "nur" Bargeld entwendet und beide Türen sind so stark beschädigt das diese komplett ausgetauscht werden müssen. Der Fall wurde von der Polizei und Kripo aufgenommen. Die Versicherung will jetzt nur die die Tür zum Büro übernehmen aber nicht die Seiteneingangstür mit der Begründüng: "Die Tür ist eine gemeinschafflich genutzte Tür und gehört nicht zu dem Ladenlokal." Als Deckungserweiterung ist bei mir in der Police vermerkt: "Einbruchdiebstahl- und Raub; Gebäudeschäden und Schäden an Schaukästen und Vitrinen durch unbefugte Dritte anlässlich eines Einbruchs oder Einbruchversuches." Der Vermieter will dass meine Versicherung den Schaden von der Seiteneingangstür übernimmt und wenn nicht, soll ich die kosten dafür tragen. Wer muss den jetzt für den Schaden der Seitentür aufkommen? Viele liebe Grüß
5 Antworten
Das lässt sich nur durch In-Augenscheinnahme der baulichen Gesamtsituation inkl. der Baupläne zuverlässig beantworten. M.E. hat die Versicherung Recht, sofern es sich bei der Seitentür tatsächlich um eine Tür im allgemeinen Nutzungsbereich des Gesamtgebäudes handelt. In diesem Fall wäre es ein Fall für die Versicherung des Vermieters; was sagt denn der Mietvertrag diesbezüglich aus?
Alle Mietparteien zahlen indirekt über den Vermieter die Beiträge zur Gebäudeversicherung.
In dieser Gebäudeversicherung gibt es die mögliche Position: Gebäudebeschädigung durch Dritte.
- Möglichkeit: Dein Vermieter hat vergessen diese Position einzuschliessen. Dann kommt er selbst dafür auf.
- Möglichkeit: Es ist mitversichert, dann brauchst Du Dir keine weitern Gedanken zu machen.
Wie schon richtig beantwortet, sind nur die direkten Zugangstüren zu Deinem Lokal versichert, nicht jedoch Türen, die gemeinschaftlich genutzt werden.
Fakt ist. Nicht Du hast eingebrochen, sondern die Diebe. Die Tatsache, das Teile der Gebäudebeschädigung in der Inhaltsversicherung eingeschlossen sind, rührt aus der Tatsache, das Mieter selbst oft bessere Sicherungen einbauen, als vom Ursprung am Gebäude vorhanden.
Die Sitation ist blöd, das stimmt. Aber nur weil jetzt die Situation eingetreten ist, kann der Vermieter Dir! nicht sein Versäumnis anlasten, nämlich das er diese Position hätte versichern können.
So wie Du das betriebswirtschaftliche Risiko für Dein Geschäft trägst, trägt er es für sein Vermietobjekt und ist deswegen gehalten, sich über Möglichkeiten und Risiken ausreichend zu informieren, weil ER! sonst das Risiko trägt und nicht auslagert.
Lass Dich nicht in eine Ecke drängen.
Hallo und danke für die schnellen Antworten :)
Also Mietsache ist das Ladenlokal, das Büro und ein Lagerraum.
Im Mietvertrag steht wohl drin: 1. Soweit durch den Betrieb des Mieters Schadensrisiken entstehen, welche durch die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung nicht abgedeckt sind, hat der Mieter hierfür Zusatzversicherungen abzuschließen, aufrechtzuerhalten und stets die Prämien zu entrichten.
Das ist hier ein Standard Paragraph im Mietvertrag vom Landesverband Haus & Grund Westfalen e.V.
Das bezieht sich aber doch nur auf den Betrieb und nicht in meiner Abwesenheit also Nachts z.B. oder?
Mit freundlichem Gruß
Richtig.
Die Klausel sollte mal überarbeitet werden. Schmeiss mich weg.
Durch jeden Betrieb entstehen Dutzende Risiken unterschiedlichster Art. Hier sind nicht einmal Schadensparten genannt, die versichert sein sollen, noch, das sich diese Empfehlung nur auf Schäden am Gebäude beschränkt. Zudem würde, wenn es wirklich Vertragsbestandteil sein sollte, die Konsequenz bei Nichteinhalten fehlen!!! Dazu würde noch kommen, das es sich um eine einseitige Benachteiligung handeln würde, wenn zwar der Mieter zum Abschluß aller Versicherungen in bestmöglichem Umfang verpflichtet ist, aber der Vermieter im Rahmen seiner Wohngebäudeversicherung genauso dazu verpflichtet ist.....
Die Klausel hat also keinerlei rechtliche Bedeutung, sondern soll quasi mit dem mahnenden Zeigefinger darauf hinweisen, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen für betriebliche Risiken.
Versichern heisst, Gefahrtragung auslagern.
Wenn ich Millionär bin, will mir dann ein Vermieter vorschreiben, ob ich mich noch zusätzlich versichern soll?
Hatte mal eine Kundin 72 Jahre alt, der ich eine Haftpflichtversicherung angeboten habe. Ihre Antwort, schauen Sie sich mein Wertpapierdepot an, da sind 3.7 Mio € drauf. Wenn ewas passiert, zahle ich es einfach.
Mh da fehlt jegliches Verkaufsargument ;-)
wenn es so ist ,wie du es schreibst und diese besagte tür ,von allen mietern genutzt werden kann ,muß den schaden dein vermieter übernehmen ,b.z.w seine versicherung ,denn du bist ja für den einbruch nicht verantwortlich und somit auch nicht für den schaden der vermieter soll das protokoll der polizei hinzufügen und den schaden zur begleichung an seine versicherung melden es ist mir schon klar ,das deine versicherung das ablehnt ,das sie ja nicht ummitelbar in dein eigenbereich geht ,der versichert ist
Der Einbruchschaden im Gebäude muss extra abgesichert werden. Kostet zwar nur ein paar € unterbleibt aber meistens.
Die Seiteneingangstür ist tatsächlich nicht Gegenstand deiner Inhaltsversicherung. Dafür kommt der Vermieter selbst auf. Er könnte in seiner Wohngebäudeversicherung die Beschädigung durch unbefugte Dritte einschließen. Wenn er das nicht hat, hat er Pech gehabt.
Die allgemnein zugängliche Eingangstür kannst du als Mieter gar nicht mit versichern. Das ist Sache des Vermieters