Kundendienstrechnung trotz Garantie!?

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Zunächst einmal muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers während die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist und sich auf den Händler bezieht ! Es war ein Fehler, sich vom Händler an den Hersteller verweisen zu lassen, weil der Händler in der gesetzlichen Haftung steht, ein einwandfrei funktionierendes Produkt zu verkaufen. Wenn das nicht der Fall ist, ist der Händler verpflichtet, auf eigene Kosten nachzubessern. Dies nennt man gesetzliche Gewährleistung. Wenn ein Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftritt MUSS der Händler diesen beseitigen und darf dafür dem Kunden nichts in Rechnung stellen. Bei einem Hersteller sieht das anders aus. Der Hersteller kann "Garantie-Leistungen" durchaus auch ablehnen. Ich rate dazu, sich umgehend an den Händler zu wenden, und diesen dringen aufzufordern, das Problem aus der Welt zu schaffen. Der Händler kann sich nicht seiner Pflicht entziehen!

Wenn du es als Garantiefall auf dem offiziellen Wege eingereicht hast, dann brauchst du es selbstverständlich nicht bezahlen.

Wenn du aber "nur" den reinen Kundendienst ohne Hinweis auf die Garantie ins Boot geholt hast, dann kann das schon ein klein wenig schwieriger werden.

Mal abgesehen davon finde ich das Verhalten des Elektrofachhändlers auch recht einfach und unfair. Evtl. noch mal mit dem sprechen.

Zarate70 
Fragesteller
 13.03.2015, 14:01

Danke für Deine Antwort. Ich habe die Fa. Amica nach der Absage des Händlers direkt kontaktiert, mit Hinweis auf Garantie und habe von dort keinerlei Hinweise auf etwaige Kosten bzgl. des Kundendienstes erhalten!

Erst mal bitte Deutsch lernen.

Wenn Du den Kundendienst gerufen hast und das Gerät vollkommen in Ordnung ist (laut deren Aussage), dann dürfen die auch berechnen, da die Anfahrt unnötig war.

Zarate70 
Fragesteller
 13.03.2015, 13:59

Ich habe um eine vernünftige Antwort gebeten und nicht, dass mir hier jemand erst mal mit Klugscheißerei kommt!

Das bezieht sich auf den Hersteller. Wenn die Anfahrt unnütz war, da kein Fehler da war, ist diese Rechung berechtigt. Der Händler kann sehr wohl an den Hersteller verweisen, da dieser einen Kundendienst für Reparaturen im Garantiefall stellt. Von daher kann man nur auf Kulanz des Herstellers hoffen. Bei einem Kühlschrank für sagenhafte 199€ sollte man aber auch nicht zu viel Erwarten. Funktionieren muss er, keine Frage, aber umso billiger das Gerät, um so weniger Kulanz wird logischerweise gezeigt, da auch Monteur und Anfahrt bezahlt werden müssen!

Nein das ist ein Garantiefall. Aber noch mal gründlich durchlesen vielleicht fällt das nicht in die Garantie.