was tun, wenn die mitgemietete waschmaschine nicht funktioniert?

4 Antworten

Wenn die Waschmaschine wirklich kaputt ist, der Support hat Dir bereits versucht zu helfen, fordere deinen Vermieter schriftlich, am besten per Einschreiben, auf die Waschmaschine innerhalb von 14 Tagen zu reparieren. Ob er es selbst macht oder einen Techniker holt kann dir egal sein, Hauptsache die Funktioniert dann wieder. Sollte dein Vermieter diese Zeit verstreichen lassen, ohne sich zu kümmern, darfst du einen Techniker holten und deinem Vermieter die Kosten für die Reparatur in Rechnung stellen.

So ist es möglich aber umständlich, wenn der Vermieter die Rechnung nicht bezahlt, kannst du gegen die Miete aufrechnen.

@Gerhart

Das meinte ich mit in Rechnung stellen.

Da hast du schwarz auf weiß, dass der Vermieter den Mietmangel nicht beseitigen will, wozu er aber nach § 535 (1) BGB verpflichtet ist. Das berechtigt dich zu einer Ersatzvornahme. Bestelle den Monteur, lass die WM reparieren, bezahle die Rechnung und rechne diese Kosten gegen die Miete im übernächsten Monat auf. Siehe BGB § 536 a (2).

dass ich es wohl nicht gebacken bekommen würde die Maschine zu bedienen und er keinen Techniker beauftragen wird.

Dann soll dir der VM zeigen wie man die Maschine bedient und zwar innerhalb von 3 Tagen. Da die Maschine zur Wohnung bzw. Inventar gehört sind anfallende Kosten im MV / Mietpreis mit einbezogen.

Andernfalls - wg. der 3 Tage -, setze dem VM schriftlich eine Frist von 7 - 10 Tagen zur Instandsetzung. Sollte er nicht kooperativ sein, hast du ein Recht auf Mietminderung in Höhe von 5 - 8 % der Kaltmiete. Wenn du deinen VM anschreibst oder sonstigen Kontakt hast, verweise ihn auf § 535 BGB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Mietminderung macht die WM nicht ganz und ist so geringfügig, dass sie den VM kaum zu Aktivitäten anspornen würde.

@Gerhart

Nun, bei 500 € Kaltmiete wären das bei 8 % 40 € pro Monat, und reparieren muss der VM sowieso.

@Indianer66

... ergibt 1.33 € pro Tag. Wer will denn schon einen Monat ohne WM auskommen? Und wo hast du die 8% heraus gelesen?

Minderung von der Gesamtmiete!!!

@Gerhart

Nochmal zum Verständnis : Wäsche kann man bei einer Freundin oder Nachbarn vorübergehend waschen. Vllt. gibt es auch in unmittelbarer Nähe einen Waschsalon, in Studentengegenden üblich. Allerdings weiß man nicht, wo der FS wohnt. Sollte der VM die WM nur 3 Monate unreparabel lassen, wäre das bei genanntem Bsp. 120 € minus für ihn. Er muss eh reparieren lassen oder für eine Neuanschaffung sorgen, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt. Also wird mit etwas Druck des FS sich der VM bemühen, die Angelegenheit in Ordnung zu bringen.

Man kann, so wie du es schilderst, auch alles kleinreden.

@Indianer66

Ich argumentiere deshalb gegen die Mietminderung, weil damit der Vermieter vermutlich kaum angeregt wird, die Reparatur einzuleiten. Noch dazu hat der Vermieter erklärt, er würde keinen Monteur bestellen wollen. Daher ist die Ersatzvornahme der schnellste und auch richtige (gesetzeskonforme) Weg zur funktionierenden Waschmaschine.

Allgemein ist die Mietminderung natürlich ein Mittel Mietmängel beseitigen zu lassen.

Schriftlich Frist setzen und ankündigen, dass du bei Verzug selbst den Techniker bestellst und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst. So ist der zulässige Rechtsweg.