Garantie bei Privatverkauf?',,,..,ja od. Nein

7 Antworten

Garantie meint frewillige Zusicherung des Herstellers :-O.

Hätte man in seinem Gebot erklärt, der Artikel habe "noch eine eine Garantie bis XXX", muss man dem Käufer auch Inanspruchnahme dieser konkludent zugesicherten Eigenschaft ermöglichen.

Meint, seine Originalrechnung zur Inanspruchnahme übergeben es sei denn, diese Garantie wäre anderweitig, etwa durch ausgefüllte Garntieurkunde oder online-Registrierung, vom Käufer beanspruchbar.

Hingegen haftest du immer für sachmängelfreie Übergabe, so wie es angeboten oder sich ansonsten für "gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.", § 4343 Abs. 1 Nr. 2 BGB :-O

Nur einen darüberhinausgehende gesetzl. Sachmängelhaftung darf man wirksam ausschliessen - tatsächlich scheitern aber daran die weitaus meisten disclaimer, was wiederum eine zweijährige Haftung des Verkäufers ergäbe, der tatsächlich einen Asschluss unwirksam erklärte :-)

G imager761

Du kannst keine Garantie geben, du bist nicht der Hersteller, Garantie ist Herstellersache und freiwillig. Wenn auf den Artikel noch Garantie ist, musst du natürlich ein Beleg mit geben, woraus das Kaufdatum erkennbar ist, das kann ein "Garantiepass" sein oder halt die Rechnung.

Was du meinst, ist Gewährleistung. Dafür ist der Verkäufer zuständig. Die ist auch bei Privatverkauf durchaus möglich, und kann dann greifen, wenn du Schäden verschweigst, bzw über den tatsächlichen Zustand des Teiles täuscht.

ZB: "Gerät wie neu" und tatsächlich Schrott und ohne Funktion, als krasses Beispiel.

Eine Rechnung musst du natürlich bei Privatverkauf nicht mit liefern. Die ist in erster Linie fürs Finanzamt, wegen der Steuer. Die du aber bei Privatverkauf nicht abführen musst.

Du kannst keine Garantie geben, du bist nicht der Hersteller,

Unsinn: Natürlich kann auch ein Privatverkäufer z. B. "30-Tage-Funktionsgarantie" oder "Geld-zurück-Garantie" anbieten.

@imager761

Warum sollte er sich selbst schaden?

garantie = freiwillige leistung gewerblicher händler

gewährleistung = gesetzlich festgeschrieben, kann man nicht ausschließen. wenn der artikel deiner beschreibung nicht entspricht, mußt du nachbessern. sei froh, wenn es dann "nur" darauf hinaus läuft, daß du das geld erstattest und den artikel wieder zurückbekommst. es wäre aufwändiger, wenn der käufer auf einen passenden artikel bestehen würde, denn den müßtest du dann versuchen zu beschaffen.

Du stehst in der Gewährleistung für die zugesicherten Eigenschaften. Originalrechnung (oder Kopie) nur wenn noch eine Herstellergarantie läuft. Du selbst als Privatperson kannst keine Rechnung schreiben.

Du musst keine Garantie gewährleisten, aber Gewährleistung garantieren. Es sei denn, du hast die Gewährleistung ausgeschlossen.