Kunde hat zu viel Ware erhalten. Dementiert Inhalt. Rechtslage?

8 Antworten

Der Kunde ist verpflichtet, die zuviel gesandte Ware für dich aufzubewahren. Du könntest dann einen Boten beauftragen, sie auf deine Kosten abzuholen.

Wenn er sie nicht bekommen hat, ist er natürlich auch zu nichts verpflichtet. Nach deiner Beschreibung ist es zwar wahrscheinlich, dass er sie bekommen hat, aber du wirst Probleme haben, da etwas zu beweisen.

du schreibst es "liegt ziemlich" nahe und dies ist dein Problem, denn du selbst weißt ja garnicht ob bestimmte Teile drinlagen im Karton. Du kannst nicht einmal sagen um welche Teile es sich handelt.

Was aber zählen würde wären Beweise. Diese hast du demnach nicht.

Also brauchen wir hier auch nicht weiter zu spekulieren.

Napkin 
Fragesteller
 20.12.2015, 14:17

ich weiß, dass die Ware im Paket lag. Und ich weiß auch genau was, da ich dafür vom Großhändler auch die Rechnung bekommen habe :)

Da hast du eher schlechte Karten, drehe den Gedanken herum....ein Dritter kommt und behauptet in dem Paket an dich war versehentlich ein neues IPhone und das will ich zurück von dir. Wie reagierst du?


Napkin 
Fragesteller
 20.12.2015, 13:26

gut, dann soll sich sein karma darum kümmern :)

Ursusmaritimus  20.12.2015, 13:29
@Napkin

"Karma" vergisst nicht ;-()

Du kannst es nicht beweisen dass der Kunde zu viel Ware bekommen hat.

Die Darstellung des Kunden kannst du nicht widerlegen.

Also ist es erledigt - schreibe die Ware ab.

DEIN Fehler.

Aus rechtlicher Sicht ist die Sache vollkommen klar. Der Kunde ist zur Herausgabe der zu viel gelieferten Ware verpflichtet. Eine Aussage des Käufers, er hätte die Menge der Ware nicht geprüft, ist für den Käufer problematisch, da er damit die Behauptung der zu viel gelieferten Ware nicht mehr bestreiten kann.

Auch die Aussage, er hätte die Ware evtl. im Karton nicht entdeckt und sie wäre mit dem Karton zum Müll gewandert, ist bei 2 kg Schrauben alles Andere als glaubhaft. 

Problematisch ist hier die Beweislage. Wenn der Käufer den Erhalt von zu viel Ware bestreitet, musst du den Zugang der Ware beweisen. Dazu reicht das Gewicht alleine sicherlich nicht aus. Hier müsstest du dann schon noch einen Packer aus dem Ärmel zaubern, der bezeugen könnte, dass er in beide Kartons das Gleiche gepackt hat. Das sollte dann aber auch der Wahrheit entsprechen. Ich hoffe, du verstehst, worauf ich hinaus will. 

Napkin 
Fragesteller
 20.12.2015, 14:04

selbst das könnte ich, da die ware über einen großhändler verschickt worden ist, der eine bestellung irgendwie falsch interpretiert hat. aber das hilft mir alles nichts. wenn der kunde sagt, er hat es weggeworfen weil er nichts mehr im karton gefunden hat. werde mal schauen, ob der großhändler noch nen lieferschein dazu hat etc. dann sieht die sache evtl anders aus.

Interesierter  20.12.2015, 14:10
@Napkin

Würde es sich um irgend etwas kleines, leichtes handeln, würde ich dem Argument folgen. Bei 2 kg Schrauben folge ich dem Argument definitiv nicht. Die werden nicht übersehen. Die Aussage ist unglaubwürdig. 

In solchen Fällen stelle ich mir immer die Situation in einem Gerichtssaal vor. Was würdest du als Richter einem Beklagten sagen, wenn er behauptet, er hätte in einem leeren Karton 2 kg Schrauben nicht bemerkt und den Karton dann einfach weggeworfen?

Als Richter würdest du ihn wohl nochmals daran erinnern, dass er vor Gericht die Wahrheit zu sagen hat und dass eine Falschaussage eine ernsthafte Straftat ist, die entsprechend geahndet wird.