Empfänger behauptet Paket nicht erhalten zu haben....

4 Antworten

In dem Fall hast du leider total Pech gehabt - denn bei einem derart hohen Wertbetrag muss man etwas als Paket versenden - dann hat man eine Einlieferungsquittung und die Sache ist auch versichert.

Natürlich kostet so ein Versand wesentlich mehr - aber bei dem Wert von 500 Euro lohnt sich das immer.

Solche Päckchen muss der Empfänger ja leider auch nicht schriftlich quittieren beim Empfang - also keine Möglichkeit, eines Nachweises.

Das kannst du leider nicht, wenn es nur ein Päckchen war.

Deshalb versende ich Rücksendungen immer als Paket. So kann ich kontrollieren, wann das Paket beim Empfänger eingegangen ist.

Und bei einem Wert von 500 € sollte man es sowieso versichert - als Paket - versenden.

Nicht dass ihr noch teures Lehrgeld zahlen müsst.

Mir ist das auch mal passiert, dass ein Verkäufer behauptet hatte, er habe die Rücksendung nicht bekommen. Wohl ahnend hatte ich den Einlieferungsbeleg und auch den Sendungsverfolgungsverlauf aufgehoben...

Da muss ich euch leider korrigieren.

Ich habe gerade mit der Post gesprochen. Man kann auch bei einem Päkchen und selbst ohne Quittung einen Nachforschungsantrag erstellen. Dadurch wird festgestellt welchen Weg das Päkchen gegangen ist und es kann sehr genau nachgewiesen werden ob es beim Empfänger angekommen ist.

Also Daumen drücken....

Man kann auch bei einem Päkchen und selbst ohne Quittung einen Nachforschungsantrag erstellen.

Richtig, man kann für jede Sendung einen Nachforschungsantrag stellen, bringt ohne einer nachverfolgbaren Sendungsnummer nur nicht viel.

Dadurch wird festgestellt welchen Weg das Pä(c)kchen gegangen ist.

Das kann man leider nicht feststellen.

es kann sehr genau nachgewiesen werden ob es beim Empfänger angekommen ist.

Das genau kann man eben nicht nachweisen, Darum heisst ein Päckchen auch "Nicht nachzuweisende Sendung" , weil es dafür keinen Auslieferungsnachweis gibt.

Hat sie wenigstens die Quittung von der Post aufgehoben?

Leider nein...

Aber man müsste doch nachvollziehen können, dass von meiner Adresse aus ein Paket an den Verkäufer gegangen ist?

Das würde mir als Nachweiss ja reichen

@Martin500

Nein, bei einem Päckchen gibt es weder eine Einlieferungsquittung noch eine digitale Erfassung des Absenders - also keinerlei Möglichkeit, eine Absendung und eine Zustellung nachzuweisen.

Und sollte sich der Zusteller an das Päckchen erinnern (vielleicht wegen einer besonderen Form, Farbe oder wegen der Zustelladresse etc.), dann stünde immer noch Aussage gegen Aussage - und das ist nie besonders erfolgversprechend.