Kürzung der Rente beim Auswandern?

4 Antworten

Bis auf deinen Wohnsitz bleibt alles so, wie es ist. Du bist weiterhin in der KVdR in Deutschland versichert. Lass dir von deiner Krankenkasse ein Formular für die dortige Versicherung ausstellen. Dann bist du dort im Rahmen des Abkommens versichert, bekommst eine Versichertenkarte und kannst zum Arzt gehen. Die Abrechnung erfolgt über Deutschland. Innerhalb der EU ist das unproblematisch.

Deine Rente wird weiterhin in voller Höhe gezahlt, abzüglich der bekannten Beiträge.

Hier findest du alle Informationen dazu:

https://www.auswandern-handbuch.de/krankenversicherung-fuer-rentner-im-ausland/

Deine Krankenkasse bleibt Deine deutsche Krankenkasse - nur Du musst Dich in Tschechien bei der dortigen Krankenkasse anmelden und bekommst von denen eine Krankenkassenkarte wie jeder Tscheche.

Aber die dortige Krankenkasse gibt alle Aufwendungen für Dich nach Deutschland weiter.

Du zahlst auch den gleichen Beitrag wie in Deutschland (wird von Deiner Rente im Normalfall abgezogen) - Deine Rente bleibt also gleich.

Im Pflegefall gelten die Richtlinien aus Deutschland. Du behältst wie geschrieben ja Deine deutsche Krankenkassenkarte und kannst auch mal über die Grenze hüpfen und Dich von einem deutschen Arzt mit Deiner deutschen Krankenkassenkarte behandeln lassen.

Sollten die Tschechen irgendwelche Leistungen schlechter leisten als in Deutschland (das ist z.B. der Pflegefall) dann kannst Du einen Antrag stellen und bekommst die bessere deutsche Leistung. Es gibt ausführliche Merkblätter von der deutschen Krankenkasse. Die muss Dir sowieso ein Formular für die Anmeldung im EU Ausland ausstellen - einfach dort anrufen und klären.

Man kann nicht innerhalb der EU auswandern. Wenn Du in der Tschechei leben willst, dann fahr dort hin, such Dir einen Wohnort aus, such Dir dort eine Wohnung und melde Dich dort an.

Die deutsche Pflegeversicherung leistet nur in Deutschland. Zu deiner Rentenversicherung erhältst du einen ZUSCHUSS zur Krankenversicherung. Die deutsche Krankenversicherung der Rentner ist dann nicht mehr für dich zuständig.