Wieviel Jahre arbeiten zwecks Rente?

5 Antworten

Hallo,

sorry , aber das ist alles Blödsinn

In der gesetzlichen Rentenversicherung (der Name an sich ist schon Hohn, weil es gar keine "Versicherung" ist ) ist momentan das Alter für den Bezug der sogenannten

-Regelaltersrente

bei 67 Jahren.

Nur für bestimmte Geburtsjahrgänge ist es "noch" möglich ,zum früheren Rentenalter von 65 Jahren in Rente zu gehen OHNE Abschläge.

Die Rentenberechnung selber ist (ganz bewußt) äußerst komplitziert gemacht, damit niemand merkt, wie der Staat be******* .

Denn es kommt keineswegs nur auf die Beitragszahlung in Laufe des Lebens an, sondern immer auch auf die (schon mehrfach umgeänderten Berechnunsgmethoden daraus).

Weil die Rente nämlich keine Versicherung mehr ist, sondern ein reines Umlageverfahren, das heißt, die jetzigen AN zahlen mit ihren RV-Beiträgen die Rente der jetzigen Rentner.Genau das ist auch der Grund,warum man den Beginn der Rente von 65 auf 67 Jahre "hochgeschraubt" hat.Weil es nämlich immer weniger "gut" verdienende AN gibt und somit die Summe der Einnahmen der RV immer geringer wird und in Folge dessen nicht mehr reichen würde.

P.S.

dein Vermögensberater verkohlt dich aber ganz schön :-)

Denn mit Eintritt des 67.Lebensjahres kannst du zwar weiterhin als AN arbeiten und sogar Rentenbeiträge zahlen.....nur hast du nix davon,denn diese werden nämlich nciht mehr "Dir" angerechnet., wiel man da mit der "Scheinheiligen" Begründung kommt ,es handele sich um die Anteile des AG,denn ab 67 werden nur noch die Hälfte der Beiträge eingezogen.

Und wenn jemand mit 63 Jahren zuerst sagen wir 25 bis 30 Arbeitsjahre hat.

Müssen die nicht länger arbeiten bis zu den 45 Arbeitsjahren auffüllen?

P.S der Vermögensberater ist erst 31 Jahre jung.

@Christian094

Mit 63 Jahren bekommst du Rente nur mit Abschlägen und wenn du weniger Beitragspflichtige Zeiten hast,ist diese Rente dann nochmal geringer.

Zum Vermögensberater:

Mit 31 Jahren ist er mehr als ****** wenn er in die Gesetzliche Rente einzahlt.Also entweder ist der dann normaler Arbeitnehmer in einer Firma und zahlt daher die Pflichtbeiträge des Sozialversicherungssystemes (also Rente,KV und Pflegeversicherung) oder er ist als Vermögensberater eine NULL.

Denn mit 31 Jahren kann man ganz andere Möglichkeiten zur Alterssicherung nutzen.

Mit dem Gesetzlichen Rentenalter gehst du in Rente egal wie lang du gearbeitet hast. Du musst nichts nacharbeiten. Die Rente wird ja über deine Rentenpunkte berechnet die du dir über die Jahre erarbeitet hast.

Als Freiberufler oder Selbstständiger bist du nicht verpflichtet in die gesetzliche Rente einzuzahlen. Das kannst du machen musst du aber nicht. Diese Personen sorgen in der Regel privat vor.

Und wenn jemand mit 63 Jahren zuerst sagen wir 25 bis 30 Arbeitsjahre hat.

Müssen die nicht länger arbeiten bis zu den 45 Arbeitsjahren auffüllen?

@Christian094

Nein müssen sie nicht. Steht aber eigentlich in der Antwort schon drin. Derjenige hat dann einfach weniger Rentenpunkte und bekommt weniger Rente. Wenn du Arbeitslos bist und ALG 1 beziehst laufen auch deine Rentenansprüche weiter. Erst mit ALG 2 fallen diese weg

Wer die allgemeine Wartezeit von mindestens 60 Monaten Beitragszeiten erreicht hat, kann spätestens mit 67 Jahren (ab Geburtsjahr 1964, andernfalls früher) die Regelaltersrente beanspruchen.

Wer 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, kann abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen.

Als langjährig Versicherter kann man mit einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren frühestens mit 63 Jahren eine Altersrente beanspruchen - allerdings mit Abzügen.

Schwerbehinderte können abschlagsfrei 2 Jahre früher eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen, mit Abzügen von 10,8% bereits ab dem 62. Lebensjahr.

Noch früher ist nur dann möglich, wenn man erwerbsgemindert ist.

Und wenn jemand mit 63 Jahren zuerst sagen wir 25 bis 30 Arbeitsjahre hat.

Müssen die nicht länger arbeiten bis zu den 45 Arbeitsjahren auffüllen?

@Christian094

Nein - es reichen 35 Jahre. Man muss beides erfüllen: die Wartezeit und das entsprechende Alter.

Wenn man z.B. erst mit 64 Jahren 35 Jahre Wartezeit erfüllt hat, kann man eben erst mit 64 und nicht mit 63 vorzeitig in Rente gehen (Altersrente für langjährig Versicherte), dann mit 10,8% Abschlag, also weniger als mit 63 Jahren (14,4%), weil man nur noch 3 statt 4 Jahre bis zur Regelaltersrente hätte. Natürlich kann man auch später die Rente beantragen, dann mit entsprechend weniger Abschlag.

Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann man aber frühestens mit 65 Jahren bekommen - auch wenn man die Wartezeit von 45 Jahren schon früher erfüllt hat.

Wenn jemand mindestens 5 Jahre in die gesetzl. Rentenversicherung eingezahlt hat bekommt er mit 67 Jahren Rente.

Aber natürlich bekommt er deutlich weniger Rente als jemand der 45 Jahre eingezahlt hat.

Auch hier hilft wikipedia aber auch auf der Webseite der Rentenversicherung drv-bund de wird eine Menge Informationen dazu verteilt.

Bei Erreichen der Altersgrenze hat man Anspruch auf seine Regelaltersrente, egal ob man 20 oder 45 Jahre gearbeitet hat.

Und wenn jemand mit 63 Jahren zuerst sagen wir 25 bis 30 Arbeitsjahre hat.

Müssen die nicht länger arbeiten bis zu den 45 Arbeitsjahren auffüllen?