Fragen zur Berufung nach gewonnener Kündigungsschutzklage
Hallo zusammen
Wie funktioniert das eigentlich mit der Berufung nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?
Wird jede Berufung verhandelt oder überprüft das Gericht erstmal anhand der Schriftstücke ob die Berufung Aussicht auf Erfolg hat?
Wann ist eine Berufung eigentlich erfolgreich? Angenommen ein Arbeitnehmer hat den Prozess in allen Punkten gewonnen, weil der Arbeitgeber sich nicht an Gesetze gehalten hat und auch beweisbar etwas Falsches vor Gericht gesagt hat. Kann eine Berufung für den Arbeitgeber trotzdem Erfolg haben, auch wenn die Punkte in dem Urteil so deutlich und eigentlich nicht widerlegbar sind (u.A. hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht binnen 2 Wochen gekündigt)?
Und ab wann beginnt die Pflicht bei einer Niederlage die Prozesskosten zu übernehmen, wenn man Berufung einlegt? Sobald diese bei Gericht eingeht und evlt. direkt abgelehnt wird oder erst nachdem es wieder eine Verhandlung gab?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
In einem Arbeitsgerichtprozess trägt jeder die Kosten seiner anwaltlichen Vertretung selbst. Zumal erstinstanzlich keinerlei Anwaltszwang herrscht.
Und natürlich kann jedermann Rechtsmittel einlegen und in Berufung gehen wenn er der Auffassung wäre, das sein Vortrag bei dem Beschluss nicht berücksichtigt oder Zeiugen nicht gehört wurden.
Und eine Verfristung wäre nur dann gegeben, wenn er Kenntis der Kündigungsgründe hatte und länger als 2 Wochen wartetet - vlt. kann er beweisen, dass ihm das erst später zu Ohren kam?
Ob die Kündigung wegen Versäumung der Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB unwirksam ist, bliebe zu klären.
Du schuldest auch Honorar einer außergerichtlichen anwaltliche Vertretung.
Dein Chef kann nur Berufung einlegen wenn er Neue Beweise hat mit der er den Prozess gewinnen könnte. Da du gewonnen hast muss er die Kosten auch die vom Rechtsanwalt vollständig übernehmen dass macht aber dann dein Rechtsanwalt.
Der AG hatte Kenntnis der Kündigungsgründe und hat die Kündigung auch fast pünktlich zugestellt. Er hat aber geschludert wodurch er dann schließlich zwei Tage über der Frist war, als die Kündigung an kam.
Ok, das ist klar, aber wie sieht es aus, wenn es in die zweite Instanz geht. Angenommen der Arbeitgeber legt Berufung ein und angenommen das Gericht lehnt diese direkt ab. Entstehen dadurch schon Kosten für die zweite Instanz oder erst wenn es auch eine Verhandlung gibt?