"Vorvertrag" dann Schwanger...

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Hallo choizz!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG sich in einem Vorvertrag derart bindet, dass er einer schwangeren Beschäftigten nach Ende des befristeten Arbeitsvertrages einen unbefristeten Vertrag geben muss - da hätte er ja gleich den unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen können.

Vermutlich wird die "schriftliche Bestätigung" nur eine einseitige Absichtserklärung darstellen und entfaltet keinerlei rechtliche Bindung des AG noch begründet sie Ansprüche auf AN-Seite.

Genau beurteilen kann man das allerdings nur bei exakter Kenntnis dieses Schreibens.

Ich würde daher vorsichtshalber raten, mit der Familienerweiterung bis zum Abschluss des unbefristeten Vertrages/Folgevertrages zu warten!

Bei Verlängerung von Befristungen bitte unbedingt an Hand v. § 14 TzBefrG prüfen, ob eine weitere Befristung überhaupt rechtmäßig ist. U.u. ist dann nämlich durch eine unwirksame Befristungsverlängerung automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen ...

Also

erster Vertrag war befristet ohne Sach- oder Betriebsgründen, zweiter Vertrag ebenfalls ein Jahr befristet, ebenfalls ohne Gründe- sprich der nächste wird der unbefristet. Und ja, auch meiner Meinung nach, solle man den Vertrags "Verlängerung" abwarten. Wobei ich der Auffassung bin, dass ein AG dem AN schon 5-6 Monate vorher schriftlich geben kann, dass der Vertrag verlängert wird; aus Sicherheitsgründen für den AN, Jobsicherheit etc.. Mein Chef hat das bei mir 7 Monate vor Verlängerung gemacht; was dann auch bindet ist.

ein Berufsverbot § 70 ist doch entweder Lebenslang oder zeitlich begrenzt... ist das überhaupt erfüllt?, oder nur übersehen worden :( dann greift das natürlich sofort wenn das auffliegt... wegen was hat die Frau denn eins erteilt bekommen... politisch oder wegen Mißbrauch von Kindern?... also in beiden Fällen fliegt sie und hat eine neue Strafe zu erwarten..

hä?? Geht um Berufsverbot wg Schwangerschaft aufgrund von fehlender Immunität- Geht also erst wenn man Schwanger ist. Weiß nicht so recht was du daraus gelesen hast...

Wenn aus dem "Vorvertrag" definitiv eine Verlängerung des befristeten Vertrages bzw eine Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag hervorgeht wird der Betrieb das auch einhalten müssen. Die Schwangerschaft und ein Beschäftigungsverbot könnten als Grund für die Nichtigkeit des Vorvertrages nicht herangezogen werden.

Ob ein Betrieb sich schon derart festlegt würde ich aber eher bezweifeln. Eventuell sollte sich ein Rechtsanwalt den Vorvertrag anschauen.

Einen sicheren und uneingeschränkten Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz für Schwangere hat deine Freundin erst,nachdem der neue Arbeitsvertrag als unbefristeter Vertrag abgeschlossen wurde. Die schriftliche Bestätigung,dass die entsprechende Vertragsänderung zum 01.08.2014 zu erwarten ist,reicht m.E. nicht aus.

Bei kalendermäßig befristeten Arbeitsverträgen gilt der Kündigungsschutz nur bis zum vereinbarten Ablauftermin.Das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Termin,ohne dass es einer Kündigung bedarf,daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts.

Letztlich hängt es von der exakten Formulierung des "Vorvertrages" ab - was immer das genau sein soll - ob dieser als feste oder eher unverbindliche Zusage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu werten wäre.

Das könnte im Zweifelsfall ein spannender Job für einen Anwalt werden, denn grundsätzlich verhülfe nur ein eindeutiger und von beiden Parteien unterschriebener Arbeitsvertrag Deiner Freundin zu der erhofften, sorgenfreien Schwangerschaft auf Kosten des Arbeitgebers.