Rückzahlungsforderungen vom Arbeitgeber für bezahlte Fortbildung

2 Antworten

Hallo,

ich habe ungefähr das selbe Problem. Allerdings hat mein Chef mich 6 Jahre an das Unternehmen gebunden und möchte aber nicht, das ich als Meister bezahlt werde. Aber im meiner Vereinbarung steht, das nach dem Abschluss des Meister über die neuen Konditionen verhandelt wird. Es fand keine Verhandlung statt, sondern nur " Wir bezahlen keine Meistergehalt. Nicht der Brief macht den Meister sondern das Wissen. @banderas84 falls Sie das noch lesen, wäre es schön wenn Sie mir berichten könnten, wie es Ihnen weiter ergangen ist.

Du hast vertraglich die Verpflichtung nach Ende der bezahlten Ausbildung drei Jahre zu arbeiten. Wenn in Deinem Vertrag nichts davon steht, daß Du dann als Meister beschäftigt wirst mußt Du Deinen bisherigen Job weiter ausüben. Solltest Du kündigen kann der Arbeitgeber Dir die Kosten der Ausbildung in Rechnung stellen. Wenn es vertraglich vereinbart wurde entweder die kompletten Kosten oder die anteiligen Ausbildungskosten für jeden Monat die Du den Betrieb vor Ablauf der drei Jahre verläßt.