Arbeitsrecht: Wechsel von Teilzeit auf Mini-Job nur mit Kündigung machbar?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass es für den von Dir beschriebenen Umstand einer Kündigung bedarf, ist schlichtweg Unsinn!

Die Änderung der Bedingungen von "normaler" Teilzeit auf "Mini-Job"-Teilzeit ist ganz einfach auch durch einvernehmliche Vertragsänderung möglich, dazu muss kein neuer Vertrag abgeschlossen werden und erst recht muss nicht vorher gekündigt werden!

Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die einem solchen Vorgehen (einfache Vertragsänderung) entgegen stehen!

Ich nehme an, dass es dem Arbeitgeber mit diesem beabsichtigten "Manöver" eher darum geht, durch eine Kündigung und anschließenden neuen Vertragsabschluss Verschlechterungen gegenüber dem jetzigen Vertrag zu erreichen.

Danke erst einmal für eure Antworten.

Ich glaube nämlich auch, dass der AG die Konditionen für die Arbeitnehmer einfach nur verschlechtern möchte, damit er weniger zu zahlen hat. Früher ging es bei mir ja auch einfach so.

Ich habe auch wegen einer Änderungskündigung nachgefragt. Daraufhin war die Antwort etwas zögerlich mit einem "Jaaaa????" und vielen Fragezeichen.

Das Problem ist, dass die Vertretung sich mit solchen Themen überhaupt nicht auskennt. Sie wurde quasi in den Posten der Filialvertretung hinein geschoben. Sie hilft mir, so gut es geht, bekommt aber auch immer nur von "oben" Anweisungen.

Ich glaube, ich werde es mit der Änderungskündigung versuchen. Verlieren kann ich nicht mehr, als dass sie mich wieder komplett zurück stufen. Aber aufgrund der vielen Probleme in letzter Zeit, überlege ich eh, mir einen neuen Minijob zu suchen. Mich ärgert es nur sehr wegen meiner Urlaubsplanung.

Danke noch mal :) Falls jemand trotzdem noch was Konkretes weiß - als her damit!

Die Umwidmung von versicherungspflichtigen Stellen in versicherungsfreie soll ja genau vermieden werden. Der Arbeitgeber will nur nicht anschließend vor das Arbeitsgericht zitiert werden und Abfindung zahlen.

Du brauchst eine sogenannte Änderungskündigung. Im Prinzip ist das nichts anderes als eine Änderung des Arbeitsvertrages. Dass man da einen Monat nicht arbeiten darf, ist mir völlig neu. Bei mir ging das problemlos ohne diese "Maßnahme".