Kündigung in englischer Sprache gültig?

3 Antworten

Für einen deutschen Arbeitgeber mit Arbeitsort Deutschland halte ich es für grenzwertig. Amtssprache in Deutschland ist deutsch.

Wenn der AG auf der einen Seite nicht verpflichtet ist den Arbeitsvertrag für einen nicht deutsch sprechenden Bürger zu übersetzen, während der Arbeitszeit sogar andere Muttersprachen verbieten kann,

warum sollte ich dann eine englische Kündigung akzeptieren?

Selbst wenn ich von diesem AN bei Einstellung sehr gute Englisch Kenntnisse in Wort und Schrift erwarte und der Arbeitsvertrag vielleicht englisch ist, halte ich eine inhaltlich falsche Kündigung in englischer Sprache für unwirksam.

Meine persönliche Meinung, entscheiden würde es dann wohl ein deutsches Arbeitsgericht. Vielleicht spielt aber auch tatsächlich der Hintergrund eine Rolle.

Ja natürlich, sofern die Person diese Kündigung verstehen kann. (Jemand der z.B. 6 Monate lang nur englische Daten bearbeitet hat, wird sich schwer mit dem Lügen tun).

Eine 60jährige Dame ohne nachweislichen Sprachkenntnisse oder Berührungspunkte damit in der Arbeit, könnte das Ganze natürlich zum Arbeitsgericht bringen

Wenn das Wort Kündigung enthalten ist gilt die Kündigung

Es gilt nur die Schriftform als obligatorisch.