Kündigungsfrist zum Quartalsende umgehen?
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich Kündigungsfristeb. Verträglich sind für beide Seiten 3 Monate zum Quartalsende vereinbart. Ich habe im Netz mal gelesen, daß die Kündigungsfrist nicht zum Nachteil für den AN sein darf. In meinem Fall ist es jetzt so, da die neue Stelle so schnell wie möglich besetzt werden soll. Habe ich da juristisch eine Chance, falls der AG sich querstellt. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
6 Antworten
Zuerst einmal stellt sich natürlich die Frage, ob diese Kündigungsfrist tatsächlich auch für den Arbeitnehmer bindend vereinbart worden ist. Ich habe schon zahlreiche Formulierungen erlebt, die unwirksam waren und in Konsequenz dazu geführt haben, dass für den Arbeitnehmer die Grundkündigungsfrist gilt.
Wenn der Arbeitnehmer sich einer gütlichen Einigung in den Weg stellt bleibt nur zu überlegen, welches Risiko eingegangen wird, erfolgt eine Kündigung mit einer zu kurzen Kündigungsfrist. In der Regel ist es für den Arbeitgeber sehr schwer insoweit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Zweifel sollte dies jedoch mit einer versierten Rechtsberatung durchgesprochen werden
Wenn Dein Arbeitgeber Dir keinen Aufhebungsvertrag geben will, hast Du leider keine Chance früher aus dem Arbeitsvertrag zu kommen.
Der Gesetzgeber regelt im § 622 BGB die Mindestkündigungsfristen. Es ist aber vertraglich jederzeit möglich, andere, längere Kündigungsfristen zu vereinbaren. Zwingend vorgeschrieben ist nur, dass der Arbeitgeber keine kürzere Kündigungsfrist als der Arbeitnehmer hat.
Eine Klage würde hier keine Chance haben, da die Vertragsbedingungen von Dir unterschrieben und damit akzeptiert sind und der AG rechtlich auf der sicheren Seite ist.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen. Die Kündigungsfrist beginnt immer am 15. oder dem Ende eines Kalendermonats. Es ist also möglich, seinem Arbeitgeber jeweils zu Monatsmitte oder Monatsende zu kündigen. Die anschließende Kündigungsfrist, also die Zeit, während der das Arbeitsverhältnis noch besteht, beträgt laut Gesetz genau 28 Tage. Kündigt man also zum Monatsende, ist der 28. des Folgemonats der letzte offizielle Arbeitstag.
Quelle: http://www.gesetzliche-kuendigungsfrist.info/arbeitnehmer/
gilt bei euch ein Tarifvertrag? wenn ja, steht da auch was über die AN-Kündigungsfristen.
In der Probezeit bist du ja nicht mehr, denke ich
Kein Tarifvertrag. Zugehörigkeit 7 Jahre.
ok, aber MenschMitPlan hat hier den korrekten Kommentar dazu abgegeben.
Diese Vorschrift kommt hier doch gar nicht zum Tragen, da eine zulässige längere Kündigungsfrist einzelvertraglich vereinbart wurde.
Wenn der Arbeitgeber sich querstellt, hast du keine Chance. Die Kündigungsfristen wurden ja nicht ohne Grund so vereinbart. Bei für beide Seiten gleichlange Kündigungsfristen bist du auch nicht benachteiligt, verstehe gar nicht, wie du darauf kommst.
Wenn ich jetzt rauswill, muss ich bis 31/12 warten. Der neue AG wartet nicht gerne.
Entweder will er genau dich, dann wartet er oder ein anderer bekommt den Job. Diese Kündigungsfristen sind aber nicht unüblich, das weiß doch auch der neue AG.
Wenn ein Aufhebungsvertrag für deinen "Noch"-AG nicht infrage kommt, dann hast du eben keine Alternative. Wenn dir solche Fristen nicht passen, darfst du solche Verträge nicht abschließen.
Es gäbe auch die Möglichkeit eines aufhebungsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen
Das hatte ich auch schon gesehen. Allerdings ist auch in der Ausnahme nicht eindeutig nachzulesen, ob man früher raus kann.