Kündigungsfrist bei Jobwechsel nicht einhalten.

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Hi,Kündigungsfrist gesetzlich beträgt 4 Wochen zur Monatsmitte oder Monatsende.Arbeitnehmerseitlich, meine ich.Und in dem Fall,wenn du keine besondere Stelle hast,wie z.B. Topmanager oder noch was wichtiges. Deswegen schreibe deine Kündigung und Schreibe drin, dass du "Gesetzliche Kündigungsfrist nutzen willst : 4 Wochen zur Monatsmitte oder Monatsende." Unbedingt Anforderung stellen für schriftliche Bestätigung.Grüß

Ich würde erstmal mit deinem jetzigen Arbeitgeber sprechen, ich habe bereits 2 mal meine Kündigungsfrist nicht einhalten müssen. Ist aber auch immer eine Frage welches Verhältnis in dem Betrieb herrscht, in einem Großen betrieb ist es oft leichter, da es mehr Personal gibt welches die Anfallende Mehrarbeit auffangen kann. Arbeitest du in einem Kleinem Betrieb kann es durchaus sein, dass dein AG auf Einhaltung der Frist besteht, damit er genügend Zeit hat Ersatz zu finden.

Es könnte in der Tat Schadenersatz gefordert werden, sofern dem Betrieb durch dein Fernbleiben, z.B. Aufträge verloren gehen, oder Konventionalstrafen gezahlt werden müssen da deine Arbeitskraft gefehlt hat.

Ja, die Kosten die entstehen um einen entsprechenden Ersatz für deine Arbeitskraft zu finden.

na ja vertragsstrafe isr wohl ein wenig weit hergeholt aber dein alter AG kann dir reichlich steine in den weg legen. er wird die papiere nicht vor dem regulärem kündigungstermin rausgeben, dein zeugnis wird eine katastrophe. auch wenn du einen neuen arbeitsplatz hast, das zeugnis brauchst du bestimmt noch mal im leben.er muß dich auch pünktlich abmelden bei krankenkasse, rentenversicherung usw. und davon abgesehen fände ich es auch nicht fair. mute deinem neuen AG doch ruhig zu auf dich zu warten, im bewerbungsgespräch habt ihr doch garantiert über dieses thema gesprochen. sonst kannst wirklich nur mit jetzigem AG reden. hast möglichkeit ihm etwas anzubieten? z B verzicht auf urlaubsrest, Überstunden o ä? Ganz unfaire möglichkeit wenn er verneint so vorsichtig andeuten das es dir auf den magen schlagen könnte dieses verhalten und du zum doc müsstest. würde ich aber nicht wählen diesen weg. gibt einen guten spruch: man sieht sich im leben immer zwei mal. vielleicht willst später da mal wieder anfangen und wenn du dich sauber verabschiedet hast klappt das meistens.

Wenn Dein Chef nachweisen kann welcher Schaden dem Betrieb durch den Vertragsbruch entstanden ist wird er ihn auch einfordern. Du hast den AV unterschrieben. Wenn ihn der AG brechen wöllte wär Dein Gang sofort zum RA. Dein AG wird nicht anders reagieren. Ausser ihr könnt Euch einigen.