Wann muß ich spät. kündigen?

5 Antworten

Feiertage sind für die Berechnung der Kündigungsfrist unerheblich. Du musst vom 30.06. einfach 6 Wochen zurück rechnen, das ist dann der 19.05.2018. Allerspätestens an diesem Tag muss deine schriftliche Kündigung bei deinem Arbeitgeber vorliegen. Wird Samstags in deiner Firma nicht gearbeitet, musst du die Kündigung spätestens am 18.05. abgegeben. Du kannst sie natürlich auch heute schon abgeben.

Denke daran, gleich auch deinen Resturlaub zu beantragen und bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Am besten gibst du die Kündigung persönlich ab und lässt dir den Erhalt auf einer Kopie (die du natürlich mitbringst) bestätigen. Falls du die Kündigung per Post schicken willst, dann bitte als Einwurf-Einschreiben.

Eine Woche ist eine Woche. Also einfach 6 Wochen zurück zählen und gut. UNd deine Kündigung muss spätestens an dem Termin vorliegen. Abgeben kannst du sie aber schon vorher.

Quaralende ist der 30.06. zu dem Tag kannst Du kündigen, spätestens 6 Wochen vorher muss die Kündigung eingegangen sein.

18.05.2018 wäre letzte Tag.

Auch abhängig, ob du die Kündigung persönlich abgibst, oder per Post schickst.

www.personalorder.de/index.php?load=13,4

Bei persönlicher Abgabe würde ich mir den Empfang schriftlich bestätigen lassen, per Post als Einschreiben versenden.

Herzlichen Dank an alle für die Antworten!

Dein Arbeitgeber muss Deine Kündigung spätestens am 18. Mai erhalten.

Die Kündigungsfrist von sechs Wochen beginnt einen Tag, nachdem der AG die Kündigung erhalten hat, an zu laufen.

Wenn Samstags nicht gearbeitet wird, musst Du die Kündigung spätestens am Freitag, den 17. Mai abgeben. Lass Dir auf einer Kopie den Erhalt bestätigen.

Du kannst auch gleich Deinen Resturlaub/Überstunden (falls vorhanden) als Freizeitausgleich beantragen und auch ein qualifiziertes Zeugnis.

Bei der Kündigungsfrist zählen allein die Wochentage. Ob und wieviele Feiertage in der Zwischenzeit sind, ist egal.

Bei mir ist Freitag, ein 18.

@WosIsLos
Bei mir ist Freitag, ein 18.

Bei mir auch, danke fürs aufpassen

Da war ich wohl noch nicht ganz wach, sorry ;-))

Dein Arbeitgeber muss Deine Kündigung spätestens am 18. Mai erhalten.

spätestens 19. Mai

Wenn Samstags nicht gearbeitet wird, musst Du die Kündigung spätestens am Freitag, den 17. Mai abgeben

Freitag, 18. Mai

Die Wochentage in meiner Antwort stimmen, die Daten waren falsch