Wann muss Kündigung spätestens beim AG oder AN angekommen sein?
Folgender Fall: Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Wenn man zum 31.03.2010 kündigen will, an welchem Tag muss dem AG oder dem AN die Kündigung dann spätestens (also wirklich allerspätestens) zugehen?
Und: Wie errechnet man sich das am besten? Zählt man einfach die 6 Wochen rückwärts, also 42 Tage? Werden dabei der Abgabetag der Kündigung und der 31. mitgezählt?
Muss die Kündigung immer dem Personalverantwortlichen zugehen oder reicht es wenn man die im Sekretariat abgibt, und dieses dem Personalverantwortlichen dann die Kündigung zufaxt? (z. B. wenn dieser seinen Sitz in einer anderen Zweigniederlassung hat)
Wie immer viele Fragen in der Hoffnung auf viele Antworten :-P
9 Antworten
Die Kuendigung muss spaetestens am 17. Februar eingehen. Der erste Tag der 6-woechigen Frist waere dann Freitag, der 18. Februar (Tag des Zugangs zaehlt nicht mit). Ende der ersten Woche waere somit Donnerstag, d. 24. Februar. 5 Donnerstage spaeter ist dann genau der 31. Maerz.
Erganezung: Die Kuendigung muss dem Arbeitgeber zugehen. Sie kann also auch beim Pfoertner oder beim oertlichen Sekretariat abgegeben werden. Die betriebsinterne Weiterleitung an die zustaendige Stelle ist nicht Sache des Arbeitnehmers sondern des Arbeitgebers. Es muss sich natuerlich um eine Stelle im Unternehmen handeln, bei der man davon ausgehen darf, dass sie Firmenpost entgegen nehmen darf und diese auch weiterleitet. Drueckt man sie also beispielsweise der Putzfrau oder einem beliebigen Kollegen in die Hand, gilt sie erst ab Zugang bei einer zur Entgegennahme berechtigten Stelle als zugegangen.
6 Wochen sind wörtlich zu nehmen. Wenn der erste April auf einen Dienstag fällt muss die Kündigung 6 Wochen vorher am Dienstag vorliegen. (Schriftlich!!!!)
Letzter Tag ist der 17.02.
Du zählst einfach 6 Wochen rückwärts vom 31.03.
Meines Erachtens (keine Garantie!) sollte es reichen, wenn Du sie im Sekretariat abgibst (Empfang mit Datum bestätigen lassen!).
Damit ist sie Deinem Arbeitgeber, nämlich dem Unternehmen, rechtzeitig zugegangen. Du kannst sie ja zeitgleich mit dem Vermerk "vorab per Fax" an die Personalabteilung faxen, dann hast Du zusätzlich noch das Faxprotokoll als Beleg der rechtzeitigen Zustellung (drauf achten, dass bei Status auch steht, dass das Fax zugestellt wurde und kein Fehler aufgetreten ist).
Deshalb soll er sich die ja auch mit Datum bestätigen lassen.
Das Vorab per Fax ist einfach auch eine Nettigkeit, weil die Personalabteilung dann schon mal weiß, dass die Kündigung im Sekretariat eingegangen ist.
Als Nettigkeit okay, "als Beleg der rechtzeitigen Zustellung" (wie du geschrieben hattest) waere ein solches Faxprotokoll hingegen voellig unbrauchbar.
Empfangsbestaetigung der schriftlichen Kuendigung durch das Sekretariat (natuerlich mit Datum) ist hingegen ein sehr guter Zugangsbeweis. Dieser Hinwies war also ein guter.
OK. Du hast Recht.
Vielleicht hätte ich schreiben sollen "als zusätzlichen Beleg".
Die Empfangsbestätigung des Sekretariats sollte dadurch nicht ersetzt, sondern nur ergänzt werden.
Der AG sollte die Kündigung spätestens am 16.02. nachweislich in den Händen halten.
so früh als möglich, um auf nummer sicher zu gehen würde ich immer zu den 6 Wochen noch 2-3 Tage dazu rechnen
das Kündigungsschreiben muss in dieser Frist dem Unternehmen zugehen, das kann auch der Pförtner sein, stell sicher, dass Du eine Bestätigung hast (Faxbericht, Empfangsquittung auf Kopie, Einschreiben-Rückschein, o.ä.)
Das Faxprotokoll belegt lediglich, dass eine unwirksame Kuendigung an die Personalabteilung geschickt wurde. Ein solches Fax haette also auf den Termin keinen Einfluss. Hierfuer ist einzig und allein der Zugang der schriftlichen Kuendigung massgebend.