Welche Kündigungsfrist gilt, wenn kein Stichtag angegeben ist?

3 Antworten

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Moochis Antwort ist Quatsch. Arbeitsvertraglich koennen auch laengere Kuendigungsfristen als die gesetzlichen wirksam vereinbart werden (aber keine kuerzeren, das ginge nur tarifvertraglich!). Bei dir wurde eine laengere vereinbart und die ist dann auch wirksam.

Wenn die sechswoechige Kuendigungsfrist bei dir so vereinbart wurde, wie du es schreibst, kannst du zu jedem beliebigen Kalendertag kuendigen. Die Kuendigung muss nur spaetestens 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber eingehen. Die Frist beginnt einen Tag nach Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber.

es gibt keine 6-wöchige. Die ist immer 4 Wochen zum Monatsmitte- bzw. -ende.

Für den AG (und nur für den!), je nach Länge der Betriebszugehörigkeit (§622 BGB)

2-4 Jahre = 1 Monat zum Monatsende

5 - 7 Jahre = 2 Monate zum Monatsende, usw.

Elle21 
Fragesteller
 28.06.2011, 19:20

Und wenn im Vertrag aber 6 Wochen stehen? Ist das dann ungültig und es werden automatisch die 4 Wochen zur Monatsmitte, bzw. -ende berechnet?

DerCAM  29.06.2011, 01:17
@Elle21

Die vertragliche Kuendigungsfrist hat Vorrang vor der gesetzlichen, da sie laenger und somit zulaessig ist.

In diesem Fall könnte man das Arbeitsverhältnis zu jedem beliegen Datum mit der sechswöchigen Kündigungsfrist kündigen.Da man aber im Allgemeinen eine neue Arbeitsstelle zum Anfang oder zur Mitte eines Monats antritt,bietet sich die Kündigung zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Monats mit der sechswöchigen Vorlaufzeit an.