Kündigungsfrist : 2 Monate zum Quartalsende?

4 Antworten

Bei dieser Kündigungsfrist kannst Du immer erst am 1. eines Quartals, also am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. September bei einem neuen AG anfangen da Du immer zum Ende eines Quartals mit der Frist von zwei Monaten kündigen kannst.

Die Kündigung muss dann also immer mindestens zwei Monate bevor das Quartal zu Ende geht beim Arbeitgeber eingegangen sein (spätestens 31. Oktober, 31. Januar, 30. April, 31. Juli)

Willst Du zu einem anderen Termin aus dem Betrieb ausscheiden, geht das nur mit einem Aufhebungsvertrag. Hier muss allerdings Dein AG einverstanden sein um das Arbeitsverhältnis außerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist beenden zu können.

narulc 
Fragesteller
 07.10.2016, 18:27

vielen Dank! Schönes Wochenende.

Hexle2  07.10.2016, 18:59
@narulc

Bitte gerne und auch ein schönes Wochenende

Hi das bedeutet das du bis spätestens Ende Oktober kündigen müsstest um am 01.01.17 bei einem neuen Arbeitgeber anzufangen.

Zum späteren Zeitpunkt gilt dann Ende 1 Quartal 2017

Zwei Wochen zum Quartalsende bedeutet, dass Du z.B. am 31. Oktober gekündigt haben musst, um ab 1.1.2017 aus dem Vertrag raus zu sein.

Ich würde trotzdem immer ca. eine oder sogar zwei Wochen früher kündigen, um etwaige Beförderungszeiten des Einschreibens (auf jeden Fall mit Rückantwort) oder bei Handyverträgen das Übertragen der Telefonnummer auf den neuen Provider zu gewährleisten.

Das heisst dukannst frühestens am 31.3.2017 das Unzernehmen verlassen und die Kündigung miss bos zum 31.1.2017 erfolgen.Würde auch nicht viel eher kündigen.