Kündigungsfrist nach Ausbildungsende und Übernahme?

3 Antworten

Kommt drauf an, was im Vertrag steht. Wenn da nichts steht: Beidseitig 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats

sunshinen189 
Fragesteller
 13.07.2015, 09:09

Mein Chef hat mit mir noch garnicht über mein Vertrag gesprochen , lediglich über mein Gehalt und das ich kein Urlaubsanspruch hätte und  er extra in Vorleistung gehen müsste usw ... Da ich schon ein neuen Arbeitgeber habe und mein Chef das weiß bin ich quasi der Depp dort . Konsequenz ist das ich nun den Rest der Zeit nicht mehr hin gehen möchte .. Ich hab lediglich meine Ausbildung dort fertig gemacht und bin dort noch kein Jahr .

ShinyShadow  13.07.2015, 09:12
@sunshinen189

Achso, wenn du keinen Vertrag hast, endet das Arbeitsverhältnis automatisch nach dem Ende der Ausbildung, du brauchst in dem Fall also nicht kündigen.

Wie lang geht denn die Ausbildung offiziell noch? Müsste doch eigentlich jetzt dann vorbei sein oder?

peterobm  13.07.2015, 09:22
@ShinyShadow

mit Bestehen der Prüfung ist der Lehrvertrag abgeschlossen.

ShinyShadow  13.07.2015, 09:24
@peterobm

Na dann... Warte auf das Ergebnis und sag vorher, dass du im Anschluss nicht mehr kommen wirst.

sunshinen189 
Fragesteller
 13.07.2015, 09:47

Das Ergebnis liegt schon vor ! Es geht ja nach bestehen automatisch Win ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über wenn der Arbeitgeber ja nichts sagt ... Nur ich bin davon ausgegangen das es zum 31.07 endet ... Da ich so auch nicht die 4 Wochen einhalten kann , da das Ergebnis erst seit 06.07 Fest steht obwohl es ja eh klar war das ich bestehe ...

peterobm  13.07.2015, 10:16
@sunshinen189

damit ist der Ausbildungsvertrag am 06.07 Geschichte. Solltest du weiterhin dort arbeiten, so hast automatisch einen unbefristeten Vertrag wenn auch stillschweigend. Kündigen kannst innerhalb der 4 Wochenfrist, zum 15 oder Ende des Monats http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_622.html noch möglich; ein Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einvernehmen.

Der Ausbildungsvertrag endet mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Solltest du weiter dort arbeiten gehen, so hast du automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn auch nicht schriftlich in der Tasche, damit gelten die normalen Kündigungsfristen.

Wirst aber trotz Erscheinen nach der Prüfung heimgeschickt, so bist bis auf weiteres Arbeitslos.


Die Berufsausbildung endet mit Bestehen der Abschlussprüfung automatisch. Hierzu ist keine gesonderte Kündigung notwendig.

Wirst Du übernommen, wird ein "normaler" Arbeitsvertrag gemacht. In diesem stehen auch die Kündigungsfristen.