Probezeit & Kündigungsfrist bei Kaufland

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Auch als Aushilfskraft auf 450- Euro-Basis sollte ein Arbeitsvertrag die Grundlage des Arbeitsverhältnisses sein. Wenn du einen hast, dann schau da rein, denn dort sind die von dir angesprochenen Punkte in der Regel zu finden.

Wenn kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde und auch kein anwendbarer Tarifvertrag zu berücksichtigen ist, dann kannst du von der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 Abs.:1 BGB mit vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats ausgehen.

Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

Die Probezeit darf gesetzlich nicht länger wie 6 Monate dauern. Ich denke auch dein Betrieb nimmt die sechs Monate als Frist.die Kündigungfrist ist in der Probezeit zwei Wochen

In der probezeit gibt es keine kündigungsfrist wie es nach der probezeit aussieht steht im vertrag das ist von betrieb zu betrieb unterschiedlich

In der probezeit gibt es keine kündigungsfrist

Diese Aussage gilt nur, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, davon ist hier aber keine Rede.

Natürlich gibt es auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist.

Das steht in deinem Arbeitsvertrag! Einfach da nachschauen....

Frag doch nach, du hast  außerdem einen Vertrag, oder nicht?