Sonntagsjob Kündigungsfrist
Welche Kündigungsfrist hat man als Sonntagshändler, also austräger der bild und welt am Sonntag? Google hilft mir hier leider nicht weiter...
5 Antworten
Die Kündigungsfrist sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen.Wenn aber nichts vereinbart wurde und auch kein Bezug zu einem Tarifvertrag besteht,dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs.:1 BGB,danach kannst du mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Beachte aber,dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss,die elektronische Form ist nicht zulässig.
In deinem Vertrag steht eine Gewisse kündigungsfrist
Und ansonsten gilt wie immer § 622 BGB...:-)
Die Kündigungsfrist steht im Vertrag.
Die Frist die im Vertrag steht