Arbeitslosengeld I zwischen Ausbildungsende und Studienbeginn
Guten Tag,
wie bereits oben erwähnt habe ich Fragen zur Zeit zwischen Ausbildungsende und Studienbeginn.
Ich beende meine Ausbildung zum Bankkaufmann im Januar 2015 und bin vorraussichtlich am 31.01.2014 arbeitslos.
Trotz anfänglichem Versprechen zur halbjährlichen Übernahme, wird unser Ausbildungsjahr wohl komplett nicht übernommen werden. ( Ja das Gespräch hat tatsächlich immer noch nicht stattgefunden!)
Da ich deshalb vom 01.02.2014 bis zum 01.10.2014 vorerst arbeitslos bin ( einen Minijob kann und werde ich natürlich annehmen), wollte ich wissen wie es um das Arbeitslosengeld I steht.
Ein Beratungstermin beim Arbeitsamt kann ich laut telefonischer Auskunft leider nicht erhalten, zumindest nicht außerhalb meiner Arbeitszeiten.
Aus diesem Grund wende ich mich an euch / Sie und hoffe das die folgenden Fragen beantwortet werden können.
Stimmt es das ich mich trotz friktioneller und zeitlich begrenzter Arbeitslosigkeit auf Berufe bewerben muss?
Falls ja, würde ich auch gerne wissen wie oft und in welchen Intervallen dies stattzufinden hat.
Stellt die 7 monatige Lücke wohl ein Problem bei späteren Bewerbungen dar?
MfG
Fragenbertold
3 Antworten
Arbeitslosegeld bekommst du nur, wenn du dich arbeitslos meldest, und dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Das heißt auch, dass du ohne weiteres bis zum Studienbeginn über eine Zeitarbeitsfirme arbeiten kannst. Die dabei erworbene Berufserfahrung ist auch weitaus wichtiger als 9 Monate bezahlten "Urlaub"
Melde Dich - obwohl Du bereits einige Monate später ein Studium beginnst - dennoch als arbeitssuchend. Einerseits stehen Dir ja finanzielle Mittel wie Arbeitslosengeld zu. Zweitens werden für diese Zeit Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenkasse !) entrichtet. Und drittens kann sich ja noch immer die Möglichkeit ergeben, einige Monate Vollzeit arbeiten zu können.
Ich beende meine Ausbildung zum Bankkaufmann im Januar 2015 und bin vorraussichtlich am 31.01.2014 arbeitslos.
Das wäre dann vor 9 Monaten gewesen.
Stimmt es das ich mich trotz friktioneller und zeitlich begrenzter Arbeitslosigkeit auf Berufe bewerben muss?
Du kannst kein ALG I beziehen, wenn du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst.
Stellt die 7 monatige Lücke wohl ein Problem bei späteren Bewerbungen dar?
Ich persönlich achte auf so etwas nicht all zu stark. Nur wenn die Lücken zu groß sind frag ich nach.