Rewe Kündigungsfrist in der Probezeit?

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Wurde denn ueberhaupt eine Probezeit vereinbart? Wenn ja, gilt waehrend der Probezeit von maximal 6 Monaten die gesetzliche Kuendigungfrist von 14 Tagen zu jedem beliebigen Kalendertag.

Voraussetzung ist aber, dass arbeitsvertraglich wirklich keine laengere Kuendigungsfrist fuer die Probezeit vereinbart wurde (die durchaus auch der fuer nach Ablauf der Probezeit entsprechen kann, was aber sehr ungewoehnlich waere) UND das Arbeitsverhaeltnis keinem Tarifvertrag unterliegt, der fuer die Probezeit eine von der gesetzlichen Kuendigungsfrist abweichende vorsieht.

Es kommt also auf den genauen Wortlaut der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zur Kuendigungsfrist an und darauf, was ein ggf. anzuwendender Tarifvertrag vorsieht.

Woran erkenne ich denn, ob es ein Tarifvertrag ist? In meinem Vertrag steht lediglich, dass die Probezeit 3 Monate andauert. Zu einer Kündigung während der Probezeit ist kein Vermerk. Lediglich die normale Kündigungsfrist zum Ende des Monats steht im Vertrag geschrieben.

@annaso116

Dann duerfte waehrend der Probezeit die gesetzliche Kuendigungsfrist von 14 Tagen zu jedem beliebigen Kalendertag gelten. Es sei denn, es wurde arbeitsvertraglich ausdruecklich vereinbart, dass die einmonatige Frist zum Monatsende auch fuer die Probezeit gelten soll (unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen).

Wie lauten den die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zur Probezeit und zur Kuendigungsfrist genau, also woertlich?

Ausdrücklich vereinbart ist da meiner Meinung nach nichts...
-„Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit.“
-„Beide Parteien können das Arbeitsverhältnis fristgemäß unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund (Paragraph 626 BGB) bleibt hiervon unberührt.“

@annaso116

Dann waehrend der Probezeit 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag.

Danach dann fuer eine Kuendigung durch den Arbeitnehmer 1 Monat zum Monatsende. Nur fuer eine Kuendigung durch den Arbeitgeber (nicht aber auch durch den Arbeitnehmer!) verlaengert sich die Frist erstmals nach 5 Jahren (dann auf 2 Monate zum Monatsende) und dann alle paar Jahre erneut schrittweise bis auf 7 Monate zum Monatsende nach 20 Jahren.

Alles klar! Ist soweit jetzt auch geklärt. Danke für die Hilfe! :)

Liegt die allgemeine Kündigungsfrist da bei 14 Tagen?

Ja